Energieausweis-Pflicht 2026: Wer einen Energieausweis für seine Immobilie braucht
Energieausweis-Pflicht nach GEG: Wer eine Immobilie verkauft oder neu vermieten will, braucht einen Energieausweis. Ausnahmen gibt es nur für wenige Gebäude — plus was sich 2026 ändert.
Energieausweis-Pflicht 2026: Das Wichtigste in Kürze
Zusammenfassung — Stand: August 2026
Deutschland setzt die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in nationales Recht um. Es wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Effizienzskala A+ bis H bleibt für Wohngebäude erhalten; die EU-Skala A bis G ist zunächst nur für Nichtwohngebäude vorgesehen.
Die wichtigsten Änderungen: erweiterte Vorlagepflichten bei Mietvertragsverlängerung und größeren Sanierungen (> 25 % der Gebäudehülle), neue Pflichtangaben im Ausweis (CO₂-Emissionen, Primärenergieaufschlüsselung, Sanierungsempfehlungen) und ein Renovierungspass.
Das Gesetz tritt gestaffelt in Kraft: Der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026, die energieausweisrelevanten Regeln folgen voraussichtlich zum 1. Januar 2027. Bis dahin gelten für den Ausweis die bisherigen GEG-Regeln.
Bußgelder bleiben bei bis zu 10.000 Euro pro Verstoß.
Wer braucht einen Energieausweis? Die Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es trat am 1. November 2020 in Kraft und löste die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab.
Die Pflicht für den Energieausweis richtet sich in erster Linie nach dem Anlass und nicht nach dem Baujahr Ihrer Immobilie — von den wenigen gebäudebezogenen Ausnahmen abgesehen, die im nächsten Abschnitt stehen.
Der Energieausweis informiert Käufer und Mieter über die energetische Qualität eines Gebäudes; ausgestellt wird er dabei immer für das gesamte Gebäude, nicht für die einzelne Wohnung.
Das überrascht viele Wohnungseigentümer: Der Kennwert in ihrer Anzeige beschreibt nicht ihre Wohnung, sondern das Haus, in dem sie liegt.
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet oder verpachtet, muss den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen (§ 80 Abs. 4 GEG, bei Vermietung und Verpachtung über § 80 Abs. 5 GEG).
Nach Vertragsschluss ist eine Kopie unverzüglich zu übergeben.
Umgekehrt heißt das: Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder mieten möchte, bekommt den Ausweis vorgelegt, ohne danach fragen zu müssen. Beim Neubau übergibt der Bauherr den Ausweis nach Fertigstellung (§ 80 Abs. 1 GEG).
Liegt ein gültiger Ausweis vor, gehören seine Kennwerte außerdem als Pflichtangaben in jede Immobilienanzeige.
Wer selbst in seinem Haus oder seiner Wohnung wohnt und weder verkaufen noch neu vermieten will, braucht dagegen keinen — ein abgelaufenes Exemplar ist dann kein Verstoß. Die Pflicht zum Energieausweis greift erst mit dem neuen Mietvertrag oder dem Kaufvertrag.
Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht: Wann für eine Immobilie kein Energieausweis nötig ist
Ausnahmen? Es gibt nur wenige, dafür klar umrissene. Sie knüpfen an das Gebäude selbst an, nicht an den Anlass:
- Baudenkmäler — vollständig von der Energieausweispflicht befreit, auch bei Verkauf oder Vermietung (§ 105 i.V.m. § 79 Abs. 4 GEG)
- Kleine Gebäude — Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind ausgenommen (§ 79 Abs. 4 GEG)
Kein Baujahr ist dagegen generell befreit: Auch ein Altbau von 1900 braucht bei Verkauf oder Neuvermietung einen gültigen Nachweis. Beim Altbau stellt sich lediglich die Frage, welche Ausweisart zulässig ist — dazu weiter unten mehr.
Was ist die EPBD — und warum betrifft sie Ihr Gebäude?
Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist die zentrale EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden.
Im Mai 2024 wurde die reformierte Fassung verabschiedet — mit dem Ziel, den Energieverbrauch im Gebäudesektor europaweit drastisch zu senken und die Klimaziele bis 2050 zu erreichen.
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht überführen.
In Deutschland geschieht dies über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige GEG in wesentlichen Teilen ablöst und erweitert.
Nach Kabinettsentwurf vom 13. Mai 2026 und Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 wurde das Gesetz am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Umsetzungsfrist der EU hat Deutschland damit knapp verfehlt.
der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht
bei fehlendem oder ungültigem Energieausweis
Für Eigentümer, Vermieter und Immobilienwirtschaft bedeutet das: Wer jetzt vorsorgt, vermeidet Engpässe und Bußgelder, wenn die neuen Regeln greifen.
Effizienzskala A bis G: Was sich ändert — und was für Wohngebäude gleich bleibt
Anders als lange erwartet wird die deutsche Skala nicht pauschal umgestellt: Nach dem GModG bleibt für Wohngebäude die Skala A+ bis H erhalten.
Die europaweit einheitliche Skala A bis G ist in Deutschland zunächst nur für Nichtwohngebäude vorgesehen. Langfristig strebt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) allerdings EU-weit harmonisierte Klassen von A bis G an.
Das Prinzip dieser Skala: Grün steht für hohe Effizienz, Rot für niedrige — wie bei Haushaltsgeräten. Die genauen Schwellenwerte legt jeder Mitgliedstaat selbst fest. So ist die A–G-Skala aufgebaut:
- Klasse A — Nullemissionsgebäude: höchster Standard, nur bei Neubau oder Komplettsanierung erreichbar
- Klasse B–C — Gute bis sehr gute Effizienz: typisch für energetisch sanierte Bestandsgebäude mit moderner Heizung
- Klasse D–E — Durchschnittliche Effizienz: der häufigste Bereich im deutschen Gebäudebestand
- Klasse F–G — Niedrige Effizienz: betrifft die energetisch schwächsten ~15 % aller Gebäude, Sanierungsbedarf wahrscheinlich
Diese Einteilung betrifft allerdings nicht jedes Gebäude gleichermaßen — und für den größten Teil des Wohnbestands ändert sich zunächst gar nichts:
Für Gebäude mit Wohnnutzung bleibt die Skala A+ bis H auch bei einer Neuausstellung erhalten — hier ändert sich vorerst nichts.
Bestehende Energieausweise behalten ohnehin ihre reguläre Gültigkeit von 10 Jahren. Eine Umstellungspflicht für gültige Ausweise gibt es nicht.
Die beiden Skalen lassen sich nicht eins zu eins ineinander übersetzen — die eine hat neun Stufen, die andere sieben:
Heute — Wohngebäude, A+ bis H
EU-Skala — zunächst nur Nichtwohngebäude, A bis G
Zwei Stufen fallen dabei zusammen: Die heutigen Klassen A und B landen beide in der EU-Klasse B, die Klassen G und H beide in G. Deshalb ist jede Umrechnung eine Näherung.
So sieht Ihre Klasse in der EU-Skala A bis G aus
Zur Einordnung: So würde eine Effizienzklasse der Skala A+ bis H auf der EU-weiten A–G-Skala liegen. Für Wohngebäude bleibt in Deutschland weiterhin A+ bis H maßgeblich — der Umrechner dient nur der Orientierung:
Klassen-Umrechner
Effizienzklassen-Umrechner
Wählen Sie Ihre aktuelle Effizienzklasse (Skala A+ bis H):
Wann Sie den Energieausweis vorlegen müssen — die Anlässe vom Verkauf bis zum Neubau
Die größte Neuerung der EPBD betrifft die Anlässe, bei denen der Energieausweis vorgelegt werden muss. Bisher galt: nur bei Verkauf und Neuvermietung. Künftig kommen zwei wichtige Fälle hinzu.
Neue Vorlagepflichten ab 2026
Neben Verkauf und Neuvermietung wird der Energieausweis künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen und bei größeren Sanierungen (mehr als 25 % der Gebäudehülle oder ≥ 25 % des Gebäudewerts betroffen) Pflicht.
Vermieter mit Bestandsmietern sollten prüfen, ob ihre Ausweise noch gültig sind.
Hier die vollständige Übersicht aller Pflicht-Anlässe:
- Verkauf einer Immobilie (wie bisher)
- Neuvermietung oder Neuverpachtung (wie bisher)
- Verlängerung eines bestehenden Mietvertrags (NEU ab EPBD)
- Größere Sanierung — mehr als 25 % der Gebäudehülle (NEU ab EPBD)
- Neubau nach Fertigstellung (wie bisher)
- Öffentliche Gebäude ab bestimmter Nutzfläche (erweitert)
Für reine Selbstnutzer ändert sich nichts: Wer weder verkauft, vermietet, verpachtet noch umfangreich saniert, bleibt auch nach der EPBD von der Pflicht ausgenommen.
Bleibt die Frage, wann eine Sanierung „groß“ genug ist. Maßstab ist nicht der Preis der Baustelle, sondern die berührte Fläche der Gebäudehülle:
Wer ohnehin am Dach oder an der Fassade arbeitet, sollte deshalb vorher prüfen, ob der vorhandene Ausweis danach noch passt — nach der Maßnahme stimmen seine Kennwerte in der Regel nicht mehr.
Neue Pflichtangaben im Energieausweis — Kennwerte in kWh pro Quadratmeter
Die EPBD erhöht auch die inhaltlichen Anforderungen an den Energieausweis. Drei neue Angaben werden verpflichtend:
- CO₂-Emissionen — Treibhausgasausstoß pro m² Nutzfläche — erstmals verpflichtend
- Primärenergie — Aufschlüsselung nach Energieträgern (Gas, Strom, Solar etc.)
- Sanierungsempfehlungen — Konkrete Maßnahmen mit Kosten und Amortisierungszeiträumen
Die zentralen Werte im Energieausweis werden dabei weiterhin in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben — kWh/(m²·a).
Damit enthält der Energieausweis mehr als einen reinen Effizienznachweis: Er wird zum umfassenden Gebäude-Steckbrief.
Effizienzklasse auf der Farbskala
Der Pfeil auf der Skala zeigt den Endenergiebedarf, die zugehörige Klasse von A+ bis H ist die Effizienzklasse — im Muster mit Beispiel-Einstufung C.
Treibhausgasemissionen
Der CO₂-Ausstoß in kg CO₂-Äquivalent je Quadratmeter und Jahr hat seit dem GEG 2024 ein eigenes Feld über der Skala — diese Angabe wird künftig verpflichtend.
Primärenergiebedarf
Der untere Pfeil zeigt den Primärenergiebedarf. In ihn fließt der Energieträger über den Primärenergiefaktor ein — hier setzt die Aufschlüsselung nach Energieträgern an.
Wichtig für die Planung: Es kommt kein zweites Dokument dazu. Die neuen Angaben stehen auf derselben Seite, die Sie heute schon für die Pflichtangaben in der Anzeige heranziehen.
Bei einem neu erstellten Energieausweis finden Eigentümer erstmals direkt im Dokument konkrete Hinweise, wie sie ihre Effizienzklasse verbessern können — inklusive geschätzter Investitionskosten und Einsparpotenziale.
In Verbindung mit Förderprogrammen von BAFA und KfW wird der Ausweis so zum Ausgangspunkt für wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsentscheidungen.
Renovierungspass: Warum die Ergänzung zum Energieausweis verpflichtend wird
Die EPBD führt zusätzlich den Renovierungspass (Renovation Passport) ein — einen gebäudespezifischen Sanierungsfahrplan, der Eigentümern einen schrittweisen Weg zu einer besseren Effizienzklasse aufzeigt.
Er ergänzt den Energieausweis und wird EU-weit schrittweise eingeführt.
Vorteile
- Klarer Sanierungsfahrplan mit priorisierten Maßnahmen
- Kosteneinschätzungen und Amortisierungszeiträume für jede Maßnahme
- Grundlage für Fördermittelanträge (BAFA, KfW, QNG)
- Wertsteigerung durch dokumentierte Sanierungsperspektive
Nachteile
- Zusätzliche Kosten für Erstellung (Vor-Ort-Begehung in der Regel nötig)
- Genaue Anforderungen in Deutschland noch nicht final definiert
- Abgrenzung zum bestehenden iSFP (Sanierungsfahrplan) noch unklar
In Deutschland gibt es mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bereits ein vom BAFA gefördertes Gegenstück. Ob er als Grundlage dient oder ein neues Format entsteht, hängt von der nationalen Umsetzung ab.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welche Energieausweise weiterhin zulässig sind
Beide Ausweistypen bleiben auch unter den neuen EPBD-Regeln erhalten. Für Wohngebäude behalten beide die vertraute Skala A+ bis H; die erweiterten Pflichtangaben kommen mit dem GModG hinzu.
Die Wahl des richtigen Ausweistyps hängt weiterhin von Baujahr, Gebäudegröße und Sanierungsstand ab.
Gute Nachricht
An der grundlegenden Wahlmöglichkeit zwischen beiden Verfahren ändert sich nichts. Welche Variante Sie benötigen, hängt von Ihrem Gebäude ab. Unser Ausweis-Finder zeigt Ihnen in 30 Sekunden, welche für Sie die richtige ist.
Der Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis auf Basis des Verbrauchs der letzten drei Jahre und eignet sich für Mehrfamilienhäuser ab 5 Wohneinheiten sowie neuere Gebäude; die jüngste Abrechnungsperiode darf dabei höchstens 18 Monate zurückliegen.
Der bedarfsorientierte Energieausweis — der Bedarfsausweis — berechnet stattdessen aus der Gebäudesubstanz, wie hoch der durchschnittliche Energiebedarf für das Haus rechnerisch ausfällt, und ist bei älteren Ein- und Zweifamilienhäusern oft vorgeschrieben.
Beim Energieausweis haben Eigentümer also nicht immer die freie Wahl.
Bedarfsausweis-Pflicht: Wann Sie keine Wahl haben
Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne nachträgliche Sanierung auf den energetischen Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht (§ 80 GEG).
Ein Verbrauchsausweis wäre für solche Gebäude unzulässig.
Wurde später energetisch modernisiert, besteht wieder freie Wahl. Ausführlich: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis →
Was kostet ein Energieausweis? Die Kosten für den Energieausweis im Überblick
Was darf ein Energieausweis kosten? Der Preis richtet sich nach der Ausweisart, nicht nach dem Anlass. Die Kosten für einen Energieausweis liegen bei uns bei:
| Ausweisart | Preis | Geeignet für |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | ab 69,90 € | Gebäude ab Baujahr 1978 sowie ältere Häuser mit mindestens 5 Wohneinheiten |
| Bedarfsausweis | ab 119,90 € | kleine, unsanierte Altbauten sowie Neubauten — dort jeweils vorgeschrieben |
Beide Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und DIBt-Registrierung. Gemessen an einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro und an den laufenden Energiekosten eines Gebäudes fallen die Kosten für den Energieausweis kaum ins Gewicht.
Vor Ort wird es deutlich teurer — die Spanne beim Schornsteinfeger haben wir im Magazin Energieausweis vom Schornsteinfeger aufgeschlüsselt.
Energieausweis jetzt erstellen — bevor die neuen Regeln greifen
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Bußgeld bei fehlendem Energieausweis: Was droht, wenn kein Ausweis vorgelegt wird
Die Sanktionsregeln bleiben auch unter der EPBD streng. Wer trotz Pflicht keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder die vorgeschriebenen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen unterlässt, riskiert empfindliche Strafen.
Jede einzelne Anzeige ohne Pflichtangaben stellt einen separaten Verstoß dar. Bei mehreren Inseraten summieren sich die Beträge schnell.
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden — das Hauptrisiko sind jedoch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die seit Jahren aktiv Verstöße verfolgt.
Zeitplan zum Thema Energieausweis: Was bereits feststeht
Die EU-Umsetzungsfrist Ende Mai 2026 wurde nicht eingehalten; mit der Verkündung des GModG am 28. Juli 2026 liegt der Fahrplan aber fest.
| Zeitpunkt | Ereignis | Status |
|---|---|---|
| Mai 2024 | EPBD von EU verabschiedet | Abgeschlossen |
| Feb. 2026 | Eckpunkte zum GModG durch Bundesregierung vorgelegt | Abgeschlossen |
| 13. Mai 2026 | Kabinettsentwurf GModG (A+ bis H bleibt für Wohngebäude) | Abgeschlossen |
| 29. Mai 2026 | EU-Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten | Verstrichen |
| 10. Juli 2026 | Bundestag und Bundesrat verabschieden das GModG | Abgeschlossen |
| 28. Juli 2026 | Verkündung im Bundesgesetzblatt | Abgeschlossen |
| 29. Juli 2026 | Heizungsteil und redaktionelle Änderungen in Kraft | Aktiv |
| 1. Jan. 2027 | Energieausweis-Teil des GModG (Artikel 2) | Voraussichtlich |
| Bis dahin | Für den Energieausweis gilt das bisherige GEG weiter | Aktiv |
Bis das GModG in Kraft tritt, gelten die bisherigen GEG-Regeln ohne Einschränkung. Wer jetzt einen Energieausweis erstellt, erhält einen vollständig rechtsgültigen Nachweis mit 10 Jahren Gültigkeit.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Beide Ausweisarten sind 10 Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GEG) — gerechnet ab dem Tag, an dem der Energieausweis ausgestellt wurde (Datum auf Seite 1).
Danach verlieren sie ihre Wirkung: Für die reine Selbstnutzung bleibt das folgenlos, für Verkauf oder Neuvermietung nicht — dort muss zum Zeitpunkt der Besichtigung ein gültiges Exemplar vorliegen.
Ablaufdatum prüfen
Kontrollieren Sie das Ablaufdatum Ihres aktuellen Energieausweises. Wenn er vor 2017 ausgestellt wurde, ist er bereits abgelaufen oder läuft bald ab. Handeln Sie jetzt, bevor die neuen Regeln greifen.
Gültigkeits-Check
Ist Ihr Energieausweis noch gültig?
Geben Sie das Ausstellungsdatum ein (Seite 1 des Ausweises) — Energieausweise gelten 10 Jahre.
Sie finden das Datum auf Seite 1 Ihres Energieausweises.
Erinnerung einen Monat vorher
Wir melden uns am — rechtzeitig, bevor Ihr Ausweis abläuft.
Wir haben Ihren Termin für den notiert. Noch sicherer: tragen Sie ihn zusätzlich in Ihren eigenen Kalender ein.
Bitte versuchen Sie es später erneut — oder nutzen Sie den Kalender-Eintrag unten, der ohne uns funktioniert.
In Kalender eintragen .ics für Apple, Google und Outlook — mit Erinnerung am Termin
Energieausweis beantragen und online erstellen lassen — wer ihn ausstellen darf
Ausstellen dürfen ihn nur ausstellungsberechtigte Fachleute nach § 88 GEG: Energieeffizienz-Experten, Bauingenieure, Energieberater, Schornsteinfeger und Handwerksmeister mit entsprechender Weiterbildung.
Selbst erstellen lässt er sich also nicht — online erstellen lassen dagegen schon. Wer einen Energieausweis beantragen möchte, gibt die Daten für den Energieausweis online ein; Prüfung, Ausstellung und DIBt-Registrierung übernimmt der berechtigte Aussteller.
5 Handlungsempfehlungen für Eigentümer und Vermieter
1. Gültigkeit prüfen
Ist Ihr Ausweis noch gültig? Der Ablauf-Rechner weiter oben zeigt es in Sekunden.
2. Richtige Ausweisart wählen
Nutzen Sie unseren Ausweis-Finder, um in 30 Sekunden zu ermitteln, welche der beiden Ausweisarten für Ihr Gebäude zulässig ist. Bei Unsicherheit ist die bedarfsbasierte Variante die sichere Wahl.
3. Bestandsmietverträge prüfen
Die erweiterte Vorlagepflicht bei Mietvertragsverlängerungen betrifft auch bestehende Mietverhältnisse. Prüfen Sie, ob und wann Ihre Mietverträge zur Verlängerung anstehen — und ob Ihr Ausweis dann noch gültig ist.
4. Sanierung strategisch planen
Wenn Sie ohnehin eine Sanierung planen (Fassade, Dach, Fenster), kombinieren Sie diese mit der Erstellung eines neuen Energieausweises. So erfüllen Sie die neuen Pflichten und profitieren von besseren Förderbedingungen durch eine höhere Effizienzklasse.
5. Jetzt handeln, Engpässe vermeiden
Wenn Millionen Eigentümer gleichzeitig einen neuen Energieausweis benötigen, steigen Wartezeiten und Preise. Online-Anbieter wie Haus & Energie liefern ihn ab 69,90 € — oft am gleichen Tag. Jetzt Energieausweis erstellen →
Brauche ich einen Energieausweis? Der Schnell-Check
In drei kurzen Fragen finden Sie heraus, ob Sie handeln müssen:
Drei Fragen
Pflicht-Check
Brauchen Sie einen neuen Energieausweis? Beantworten Sie bis zu 3 kurze Fragen.
Haben Sie einen aktuellen Energieausweis?
Wann wurde Ihr Ausweis ausgestellt?
Planen Sie einen der folgenden Anlässe?
Sagt der Check, dass Sie einen Ausweis brauchen, bleibt die Frage, welcher es sein darf — und wer ihn in Ihrer Region ausstellt:
Häufige Fragen zur Energieausweis-Pflicht 2026
Wer trotz Pflicht keinen gültigen Energieausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Verstoß. Jede Anzeige ohne Pflichtangaben zählt dabei separat.
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden; das praktische Hauptrisiko sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Befreit sind Baudenkmäler (§ 105 i.V.m. § 79 Abs. 4 GEG) und Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern (§ 79 Abs. 4 GEG).
Ebenfalls keinen Ausweis braucht, wer sein Haus oder eine Wohnung ausschließlich selbst bewohnt und weder verkauft noch neu vermietet.
Ja. Kein Baujahr ist generell von der Energieausweis-Pflicht befreit — auch für einen Altbau gilt sie, sobald Sie die Immobilie verkaufen oder neu vermieten.
Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 ist zusätzlich der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurde.
Nach § 88 GEG dürfen nur ausstellungsberechtigte Fachleute Energieausweise ausstellen — Energieeffizienz-Experten, Bauingenieure, Energieberater, Schornsteinfeger und Handwerksmeister mit entsprechender Weiterbildung.
Selbst erstellen können Sie das Dokument nicht; online beauftragen dagegen schon.
Nein. Bestehende Energieausweise behalten ihre reguläre Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Für Wohngebäude bleibt es nach dem GModG ohnehin bei der Skala A+ bis H — die EU-Skala A–G ist zunächst nur für Nichtwohngebäude vorgesehen. Eine Umstellungspflicht für gültige Ausweise gibt es nicht.
Die erweiterte Vorlagepflicht gehört zum Energieausweis-Teil des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), der gestaffelt und voraussichtlich zum 1. Januar 2027 greift. Bis dahin gelten für den Ausweis die bisherigen Regeln des GEG.
Wenn die Sanierung mehr als 25 % der Gebäudehülle betrifft, wird nach den neuen EPBD-Regeln ein neuer Energieausweis erforderlich. Bei kleineren Maßnahmen besteht keine Pflicht — ein neuer Ausweis kann aber sinnvoll sein, da sich der Energiekennwert verbessert hat.
Der iSFP ist ein freiwilliges, vom BAFA gefördertes Beratungsinstrument. Der Renovierungspass wird laut EPBD verpflichtend und muss standardisierte Mindestinhalte erfüllen. Die genaue Umsetzung in Deutschland steht noch aus — der iSFP könnte als Grundlage dienen.
Ja. Die deutsche Umsetzung wird voraussichtlich weiterhin Online-Energieausweise ermöglichen — insbesondere den Verbrauchsausweis. Unser Ausweis ist DIBt-registriert und vollständig GEG-konform. Jetzt Energieausweis bestellen →