DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Kostenlos rechnen

Energieausweis kostenlos erstellen – was wirklich geht

Einen vollständig kostenlosen Energieausweis gibt es nicht: Nach § 88 GEG darf ihn nur eine qualifizierte, beim DIBt registrierte Person ausstellen. Kostenlos ist aber alles bis zum fertigen Dokument — Energiekennwert, Effizienzklasse und Ausweistyp ermitteln Sie hier, ohne Anmeldung.

  • Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse
  • Ergebnis sofort sichtbar
  • Rechnet in Ihrem Browser — keine Datenübertragung

Was Ihr Energiekennwert bedeutet — die Skala A+ bis H

Der Kennwert in kWh pro Quadratmeter und Jahr ist die Zahl, die im Verbrauchsausweis steht. Aus ihr folgt die Energieeffizienzklasse.

A+ ≤ 30 Passivhäuser, KfW-Effizienzhaus 40
A > 30 bis ≤ 50 Niedrigenergiehäuser, KfW-55
B > 50 bis ≤ 75 Neubauten nach aktuellem Standard
C > 75 bis ≤ 100 Gut sanierte Bestandsbauten
D > 100 bis ≤ 130 Teilsanierte ältere Gebäude
E > 130 bis ≤ 160 Ältere Einfamilienhäuser
F > 160 bis ≤ 200 Teilmodernisierte Altbauten
G > 200 bis ≤ 250 Gering modernisierte Altbauten
H > 250 Unsanierte Altbauten

Sobald Sie oben gerechnet haben, wird Ihre Klasse in dieser Skala markiert.

Was die Vorschau noch nicht kann

Die Witterungsbereinigung fehlt. Der amtliche Ausweis rechnet Ihren Verbrauch mit dem Klimafaktor des Deutschen Wetterdienstes für Ihren Standort und Ihren Abrechnungszeitraum um. Das verschiebt den Wert meist um weniger als 10 %.

Und die Plausibilitätsprüfung fehlt. Ob Ihre Angaben zusammenpassen, sieht sich beim echten Ausweis eine ausstellungsberechtigte Person an. Erst danach und mit der Registrierung beim DIBt wird aus der Zahl ein Dokument, das bei Verkauf oder Vermietung zählt.

Die Heizwerte im Rechner sind Näherungen; maßgeblich ist der Brennwert Ihrer Abrechnung. Steht Ihre Abrechnung bereits in Kilowattstunden, tragen Sie diesen Wert direkt ein — dann entfällt die Umrechnung.

Zweites Werkzeug, ebenfalls kostenlos

Brauchen Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis?

Das entscheidet meistens nicht Ihr Geschmack, sondern § 80 GEG. Drei Fragen genügen.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch: Ausgewertet werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre, woraus sich der Endenergieverbrauch je Quadratmeter ergibt. Verbrauchsausweise sind deshalb schneller und günstiger zu erstellen. Weil darin auch der Energieverbrauch der Bewohner steckt, hängt sein Ergebnis mit am Nutzerverhalten — sparsames Heizen lässt ein Gebäude besser dastehen, als es energetisch ist.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes: Aus Gebäudedaten wie Baujahr, Dämmung, Fenstern und Heizungsanlage wird der Energiebedarf rechnerisch hergeleitet — unabhängig davon, wer darin wohnt. Er weist den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf aus und ist die belastbarere Einschätzung der Energieeffizienz. Bedarfsausweise sind dafür aufwändiger in der Erstellung.

Ob Sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötigen, hängt am Gebäude, nicht am Preis. Beide sind gleichermaßen rechtsgültig und beide zeigen die Energieeffizienzklasse. Ausführlich gegenübergestellt haben wir Qualität und Aussagekraft im Magazin: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — was ist der Unterschied?

Wann wurde Ihr Gebäude gebaut?

Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?

Wurde das Gebäude nach 1977 energetisch saniert?

Unsere Empfehlung für Ihre Immobilie:

Jetzt erstellen

Unverbindlich · ca. 30 Sekunden · keine Anmeldung nötig

Warum es keinen kostenlosen Energieausweis gibt

Drei Posten, die bei jedem Ausweis anfallen — unabhängig davon, ob Sie online bestellen oder eine Fachperson ins Haus holen.

Einen vollständig kostenlosen Energieausweis gibt es nicht. Das liegt nicht an den Anbietern, sondern am Gesetz: Nach § 88 GEG darf das Dokument nur ausstellen, wer eine bestimmte Qualifikation nachweist — Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, bestimmte weitere Ingenieurberufe, staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker sowie Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation.

Herumkommen werden Sie um ihn nicht. Bei Verkauf und Vermietung schreibt § 80 GEG einen gültigen Energieausweis vor. Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, wird also einen Energieausweis benötigen: Er ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben — beim Kaufvertrag ebenso wie beim Mietvertrag. Die Pflicht trifft Verkäufer oder Vermieter — also Sie, sobald die Wohnung oder das Haus verkauft oder neu vermietet wird. Beim Verkauf und bei der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis notwendig, bei der reinen Weiternutzung nicht.

Kostenlos ist alles bis zum fertigen Dokument. Welche Art des Energieausweises Sie brauchen, wie hoch Ihr Energiekennwert ausfällt und in welche Effizienzklasse Ihr Gebäude fällt — das rechnen Sie hier ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse aus. Erst der rechtsgültige Ausweis kostet: 69,90 € als Verbrauchsausweis, 119,90 € als Bedarfsausweis.

Rechtsstand: Gebäudeenergiegesetz in der Fassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), verkündet am 28. Juli 2026. Die Regelungen zum Energieausweis treten voraussichtlich zum 1. Januar 2027 in Kraft; für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H erhalten.

KostentreiberWas dahintersteckt
Qualifikation
§ 88 GEG
Ausstellen darf nur, wer eine der im Gesetz genannten Qualifikationen mitbringt: ein einschlägiges Hochschulstudium, ein Handwerksmeistertitel mit Zusatzqualifikation, eine staatliche Technikerprüfung mit passendem Schwerpunkt — oder eine erfolgreich abgelegte Qualifikationsprüfung Energieberatung beim BAFA (§ 88 Abs. 5 GEG). Ohne diese Berechtigung ist ein ausgefülltes Formular kein Energieausweis.
Registrierung
DIBt
Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert und erhält eine Registriernummer, die auf jeder Seite des Dokuments abgedruckt ist. Das DIBt prüft stichprobenartig elektronisch nach. Die Registrierung ist gebührenpflichtig.
Haftung
§ 108 GEG
Die ausstellende Person haftet für die Richtigkeit der Angaben. Fehlerhafte Ausweise und Verstöße gegen die Ausweispflicht können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € geahndet werden. Diese Verantwortung ist der eigentliche Gegenwert des Preises.

Was Sie für das Geld bekommen

Nicht nur eine Zahl. Jeder Energieausweis enthält den energetischen Zustand des Gebäudes in Kennwerten, die Einstufung in eine Energieeffizienzklasse und auf Seite 4 die Modernisierungsempfehlungen — kurze Hinweise darauf, welche Maßnahmen sich energetisch lohnen würden.

Dazu kommt die Prüfung: Ob die Daten korrekt ermittelt wurden, ob Verbrauchsdaten plausibel sind und ob die Gebäudedaten zusammenpassen, sieht sich vor der Registrierung eine Fachperson an. Genau diese Kontrolle unterscheidet einen korrekten Energieausweis von einem ausgefüllten Formular.

Für die tiefergehende Analyse des Gebäudes und die Planung einer energetischen Sanierung ist der Energieausweis dagegen nicht gedacht — dafür gibt es die Energieberatung und den Sanierungsfahrplan.

Gibt es Fördermittel für den Energieausweis?

Nein. Weil der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es dafür keine Förderung — Pflichtleistungen werden nicht bezuschusst.

Gefördert wird stattdessen die energetische Sanierung selbst — und die freiwillige Beratung, die ihr vorausgeht. Konkret sind das: die Energieberatung vor Ort und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), beide über das BAFA. Auch das ist etwas anderes als ein Energieausweis — der beschreibt den Ist-Zustand, der iSFP plant die Sanierung.

Diese Verwechslung steht hinter einem großen Teil der Suche nach dem „kostenlosen Energieausweis": Gemeint ist oft die geförderte Beratung, nicht das Pflichtdokument. Welche Zuschüsse es für Sanierungsmaßnahmen gibt, steht auf unserer Seite zum Förderservice.

Was kostenlos ist und was die Erstellung eines Energieausweises kostet

Wo die Grenze verläuft — ohne Sternchen.

LeistungPreis
Ausweistyp ermitteln — Bedarf oder Verbrauchkostenlos
Energieverbrauchskennwert berechnenkostenlos
Effizienzklasse A+ bis H ermittelnkostenlos
Vorschau des Ergebnisses vor dem Kaufkostenlos
Eingaben zwischenspeichern und später fortsetzenkostenlos
Rückfragen an unseren Kundenservicekostenlos
Rechtsgültiger Verbrauchsausweis inkl. Fachprüfung und DIBt-Registrierung69,90 €
Rechtsgültiger Bedarfsausweis inkl. Fachprüfung und DIBt-Registrierung119,90 €

Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer und digitaler Zustellung als PDF.

Was kostet ein Energieausweis wirklich?

Die Kosten für einen Energieausweis reichen von null bis mehrere Hundert Euro — je nachdem, ob am Ende ein gültiges Dokument steht. Die marktüblichen Spannen im Vergleich, samt der Zeile, die keine Rechtsgültigkeit liefert.

WegKostenDauerRechtsgültig
„Kostenlose" Rechner ohne Registrierung auch der auf dieser Seite 0 €sofortnein
Online-Verbrauchsausweis40–80 €Minuten bis 1 Tagja
Online-Bedarfsausweis60–200 €1–3 Tageja
Termin mit einer Fachperson vor Ort300–600 €1–3 Wochenja
Haus & Energie ab 69,90 €1–3 Werktageja

Unsere 69,90 € liegen damit am unteren Ende der üblichen 40–80 € für einen Online-Verbrauchsausweis — bei identischer Rechtsgültigkeit und denselben zehn Jahren Gültigkeitsdauer wie beim Termin vor Ort. Gegenüber der Vor-Ort-Ausstellung sind das je nach Anbieter 230 bis 530 € Unterschied.

Die Kosten für den Energieausweis hängen damit vor allem am Weg der Erstellung, nicht am Ergebnis: Die vor Ort erstellten Ausweise sind dieselben Dokumente. Für den Wert der Immobilie zählt ohnehin nicht der Preis des Ausweises, sondern die Effizienzklasse, die darin steht. Wer es besonders eilig hat, findet die Bearbeitung am selben Werktag auf der Seite zum Express-Energieausweis. Was ein Schornsteinfeger für dasselbe Dokument berechnet, steht im Magazin: Energieausweis vom Schornsteinfeger — Kosten im Vergleich.

Noch nicht gerechnet? Kennwert kostenlos berechnen — ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?

Die Daten Ihres Gebäudes erfassen Sie selbst — das ist bei jedem Online-Anbieter der normale Weg und dauert für den Verbrauchsausweis rund fünf Minuten. Niemand muss dafür in Ihr Haus kommen.

Ausstellen können Sie den Ausweis nicht. Das darf nach § 88 GEG nur, wer die dort genannte Qualifikation nachweist — und die haben die allermeisten Eigentümerinnen und Eigentümer nicht. Es scheitert also an der Fachkunde, nicht daran, dass es Ihr eigenes Haus ist.

Wer keinen dieser Nachweise hat, muss den Energieausweis erstellen lassen — das ist kein Umweg, sondern der einzige Weg zu einem gültigen Dokument.

Dazu kommt die Registrierung beim DIBt: Sie läuft über ein Nutzerkonto, das ausstellungsberechtigten Personen vorbehalten ist. Ohne Registriernummer ist ein ausgefülltes Formular kein gültiger Energieausweis.

Energieausweis mit Excel selbst berechnen?

Für eine grobe Orientierung geht das — für den offiziellen Ausweis reicht es nicht. Der Rechenweg ist im GEG festgelegt und enthält mehrere Stellen, an denen eine selbstgebaute Tabelle typischerweise danebenliegt.

Dazu gehören die Gebäudenutzfläche AN nach § 82 GEG (nicht die Wohnfläche), die Warmwasser-Pauschale bei dezentraler Bereitung, die Leerstandskorrektur und der Klimafaktor des Deutschen Wetterdienstes, der Ihren Verbrauch auf ein Referenzklima umrechnet.

Der Rechner auf dieser Seite bildet die ersten drei Schritte ab und weist offen aus, dass der vierte fehlt. Genau diesen letzten Schritt und die Plausibilitätsprüfung übernimmt die ausstellende Fachperson.

Gibt es einen kostenlosen Vordruck zum Ausdrucken?

Die amtlichen Musterformulare stehen in den Anlagen zum GEG öffentlich zur Verfügung, und Sie dürfen sie herunterladen und ausdrucken. Wie ein ausgefüllter Energieausweis aussieht, zeigen wir auf den Seiten zum Verbrauchsausweis und zum Bedarfsausweis anhand des amtlichen Musters.

Ein selbst ausgefülltes Muster ist aber kein gültiger Energieausweis. Ohne Registriernummer und ohne Angaben zur ausstellenden Person wird es bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung nicht anerkannt — Maklerinnen, Notare und Käufer prüfen genau diese beiden Felder.

Seite 3 des amtlichen Energieausweis-Musters für Wohngebäude: Erfasster Energieverbrauch mit Kennwert-Skala
Das amtliche Muster (Seite 3, Verbrauch) — ohne Registriernummer und Ausstellerangaben kein gültiges Dokument.

Vorsicht bei „kostenlosen" Angeboten — woran Sie einen seriösen Aussteller erkennen

Wo „kostenlos" draufsteht, ist entweder eine Vorschau gemeint — oder das Ergebnis taugt nicht als Nachweis. Fünf Punkte trennen das eine vom anderen.

Checkliste, bevor Sie einen Energieausweis bestellen

  • Wird eine DIBt-Registriernummer ausgewiesen — und steht sie später auf jeder Seite des Dokuments?
  • Ist die ausstellende Person namentlich genannt, mit ihrer Qualifikation nach § 88 GEG?
  • Steht der Preis fest, bevor Sie Ihre Daten eingeben?
  • Gibt es ein Impressum mit ladungsfähiger Anschrift und einen erreichbaren Kontakt?
  • Wird die aktuelle Rechtsgrundlage genannt — GEG, nicht die seit dem 1. November 2020 abgelöste EnEV?

Ein Energieausweis darf günstig sein — der Preisunterschied zum Energieberater vor Ort kommt daher, dass die Anfahrt und die Begehung entfallen, nicht daher, dass weniger geprüft würde. Wer prüfen will, wie ein Anbieter qualifiziert ist, findet zertifizierte Fachleute in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena.

Und ein zweiter Blick lohnt bei der Erstellung des Energieausweises selbst: Die Qualität und Aussagekraft des Ergebnisses hängt daran, ob die Daten korrekt ermittelt wurden. Nehmen Sie sich vor dem Absenden eine Minute für Wohnfläche, Baujahr, Energieträger und Verbrauchsdaten — das ist der wirksamste Beitrag, den Sie selbst leisten können.

Ohne Registriernummer ist es kein Energieausweis

Ein Dokument ohne Registriernummer erfüllt die Pflichten aus § 80 GEG nicht — es hilft weder bei der Besichtigung noch beim Vertragsabschluss, und die Pflicht bleibt bestehen. Ein auffällig billiges Angebot ohne prüfbare Ausstellerangaben ist deshalb kein Schnäppchen, sondern ein zweiter Kauf.

Registrierstelle und Kontrollverfahren: DIBt — GEG-Registrierstelle. Unabhängige Verbraucherinformation zum Energieausweis: Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Energieausweis und Kosten

Nein. Ein rechtsgültiger Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz ist nie kostenlos, weil ihn nach § 88 GEG nur eine qualifizierte Person ausstellen darf, die dafür haftet und das Dokument beim Deutschen Institut für Bautechnik registrieren lässt. Kostenlos sind die Schritte davor: Ausweistyp bestimmen, Energiekennwert berechnen, Effizienzklasse ermitteln. Der Verbrauchsausweis kostet danach 69,90 €.

Selbst ausstellen können Sie ihn nicht — dafür braucht es die Qualifikation nach § 88 GEG. Was Sie selbst tun, ist die Datenerfassung, und die kostet nur Ihre Zeit: rund fünf Minuten für den Verbrauchsausweis. Bezahlt wird die Fachprüfung, die DIBt-Registrierung und die Haftung des Ausstellers — bei uns 69,90 € für den Verbrauchsausweis und 119,90 € für den Bedarfsausweis.

Am günstigsten sind Online-Anbieter, weil kein Vor-Ort-Termin anfällt: Für den Verbrauchsausweis liegen die Preise üblicherweise bei 40–80 €, für den Bedarfsausweis bei 60–200 €. Eine Fachperson vor Ort berechnet für dasselbe Dokument meist 300–600 €. Entscheidend ist nicht der Preis allein, sondern ob der Anbieter eine DIBt-Registriernummer und einen namentlich genannten Aussteller ausweist.

Bei jedem Anbieter, der die Ausstellung durch eine nach § 88 GEG berechtigte Person und die Registrierung beim DIBt nachweist. Prüfen Sie vor der Bestellung, ob der Preis vor der Dateneingabe feststeht und ein Impressum mit ladungsfähiger Anschrift vorhanden ist.

Bei uns kostet der Verbrauchsausweis 69,90 € und der Bedarfsausweis 119,90 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer, Fachprüfung, DIBt-Registrierung und Zustellung als PDF.

Für Käufer selbst folgt daraus keine Strafe — die Pflicht trifft die verkaufende Seite und den Makler, die den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und bei Vertragsabschluss übergeben müssen. Ein Verstoß kann nach § 108 GEG mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € geahndet werden. Praktisch fehlt Ihnen ohne Ausweis die Grundlage, um die künftigen Energiekosten einzuschätzen — fordern Sie ihn deshalb ein.

Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Danach wird er nicht automatisch ungültig für die Nutzung, aber er darf bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung nicht mehr verwendet werden — dann ist ein neuer nötig. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf Seite 1 Ihres Ausweises, direkt neben der Registriernummer.

Die freie Wahl haben Sie meistens. Vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis bei Neubauten und bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 gebracht wurden (§ 80 GEG).

Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, klärt der Ausweistyp-Check auf dieser Seite in rund 30 Sekunden. Ausführlich im Magazin: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Weitere 46 Fragen rund um den Energieausweis beantworten wir unter Fragen und Antworten.

Kennwert kostenlos berechnenohne Anmeldung · Ergebnis sofort
Zum Rechner