Wir übernehmen Ihren kompletten Förderantrag – von der Fördermittelprüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung. Sie kümmern sich um Ihre Sanierung, wir um die maximale Förderung.
Sie zahlen zunächst 940 €. Der Staat erstattet 470 € über die BEG-Förderung für Fachplanung zusammen mit Ihrem Sanierungszuschuss.
Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.
Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit Ihrem persönlichen Fördercheck.
Über 40 Förderprogramme, strenge Fristen und technische Dokumentation – ein Fehler kann tausende Euro kosten.
Wir kennen alle Förderprogramme und kombinieren sie optimal – für die höchstmögliche Fördersumme für Ihr Vorhaben.
Von der Technischen Projektbeschreibung (BAFA) bis zur Bestätigung zum Antrag (KfW) – alle Dokumente und Anträge inklusive.
TPB 2 Monate, BzA 6 Monate, Bewilligungszeitraum 36 Monate – wir überwachen alle Fristen automatisch für Sie.
Wir erstellen den Verwendungsnachweis (TPN/BnD), sammeln alle Rechnungen und begleiten Sie bis zur vollständigen Auszahlung.
Wir übernehmen den gesamten Prozess – Sie konzentrieren sich auf Ihre Sanierung
Wir prüfen Ihr Vorhaben und identifizieren alle verfügbaren Förderprogramme – kostenlos und unverbindlich.
KostenlosWir erstellen TPB (BAFA) oder BzA (KfW), bereiten alle Dokumente vor und reichen den Förderantrag ein.
ProfessionellWährend der Bauphase überwachen wir alle Fristen und stellen sicher, dass die Förderbedingungen eingehalten werden.
FristenmanagementNach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur vollständigen Auszahlung.
VerwendungsnachweisDie wichtigsten Förderprogramme für Ihre energetische Sanierung – wir finden die optimale Kombination
| Programm | Maßnahme | Fördersatz | Max. Förderung |
|---|---|---|---|
| KfW 458 | Heizungstausch (Wärmepumpe) | Bis zu 70 % | 23.500 € |
| BAFA BEG EM | Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) | 15–20 % | 12.000 € (mit iSFP) |
| KfW 261 | Komplettsanierung zum Effizienzhaus | Bis zu 45 % | 67.500 € |
| KfW 358/359 | Ergänzungskredit | Ab 0,01 % Zins | 120.000 € Kredit |
| §35c EStG | Steuerliche Förderung | 20 % über 3 Jahre | 40.000 € |
Selbstnutzende Eigentümer profitieren von bis zu 35 % mehr Förderung
Der Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %) und der Einkommensbonus (+30 %) stehen ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung. Vermieter erhalten maximal die Grundförderung (30 %) plus Effizienzbonus (5 %).
Welche Förderung passt zu Ihnen? →Der Unterschied zwischen selbst beantragen und professionellem Service
Beispiel: Heizungstausch mit Wärmepumpe (selbstnutzender Eigentümer, Einfamilienhaus)
Gesamtkosten Förderservice: 940 € (Eigenanteil nur 470 € nach 50 % BEG-Förderung für Fachplanung). Dafür erhalten Sie bis zu 21.000 € Förderung. Selbstnutzende Eigentümer mit Einkommen ≤ 40.000 € können bis zu 23.500 € erhalten.
Jetzt Ihre persönliche Förderung berechnen lassen →Full-Service von der Fördermittelprüfung bis zur Auszahlung – alles aus einer Hand
Prüfung aller verfügbaren Förderprogramme (BAFA, KfW, Landesförderung, Kommune, Energieversorger) und Berechnung der optimalen Kombination.
Detaillierte Berechnung Ihrer individuellen Fördersumme mit Beratung zur Kombinierbarkeit verschiedener Programme und optimaler Reihenfolge.
Professionelle Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (BAFA) oder Bestätigung zum Antrag (KfW) durch dena-gelistete Experten.
Vorbereitung aller Unterlagen, BAFA-Anträge als bevollmächtigte Dritte und Begleitung der KfW-Antragstellung über das Partnerportal.
Überwachung aller Fristen: TPB-Gültigkeit (2 Monate), BzA-Gültigkeit (6 Monate), Bewilligungszeitraum (36 Monate Umsetzungsfrist).
Nach Abschluss der Maßnahme erstellen wir TPN (BAFA) oder BnD (KfW), sammeln alle Rechnungen und sichern Ihre vollständige Auszahlung.
Ihr fester Ansprechpartner begleitet Sie durch den gesamten Prozess und steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.
Über 2.500 verifizierte Bewertungen auf ProvenExpert
Dank des Förderservice haben wir 18.700 € Zuschuss für unsere Wärmepumpe erhalten. Die komplette Antragstellung wurde professionell übernommen – wir mussten uns um nichts kümmern.
Ohne den Förderservice hätten wir nicht gewusst, dass wir den Ergänzungskredit zu 0,01 % Zinsen bekommen können. Das hat uns bei der Finanzierung enorm geholfen!
Die Förderlandschaft war für mich ein Dschungel. TPB, BzA, BnD – alles Fremdwörter. Das Team hat alles übernommen und ich habe 9.200 € Förderung für meine Dachdämmung erhalten.
Als Vermieter war mir wichtig zu wissen, welche Förderung ich bekomme. Der Förderservice hat die optimale Kombination aus KfW 261 und Ergänzungskredit für mich gefunden.
Besonders gut: Das Fristenmanagement. Ich hätte die BzA-Frist von 6 Monaten fast verpasst. Dank des Förderservice wurde alles rechtzeitig eingereicht. Klare Empfehlung!
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung hat alles reibungslos geklappt. Der Verwendungsnachweis wurde komplett für mich erstellt. Absolut empfehlenswert für jeden, der sanieren möchte!
Unser Förderservice übernimmt die komplette Abwicklung Ihrer Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen. Das umfasst: Fördermittelcheck, Erstellung der technischen Bestätigungen (TPB/BzA), Antragstellung bei BAFA oder KfW, Fristenüberwachung und Erstellung des Verwendungsnachweises bis zur Auszahlung.
Für alle energetischen Sanierungsmaßnahmen: Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellets, etc.), Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) und Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Wir decken die Programme KfW 458, BAFA BEG EM, KfW 261 und KfW 358/359 ab.
Die technischen Bestätigungen (TPB, BzA, TPN, BnD) dürfen ausschließlich von in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste registrierten Experten erstellt werden. Unsere Energieberater sind alle dena-gelistet und BAFA-registriert.
In vier Schritten: 1. Kostenloser Fördercheck – wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten. 2. Antragstellung – wir erstellen alle technischen Bestätigungen und reichen den Antrag ein. 3. Umsetzung – wir überwachen alle Fristen während der Bauphase. 4. Auszahlung – wir erstellen den Verwendungsnachweis und sichern Ihre Auszahlung.
Nach Einreichung aller Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen eine Förderzusage. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Förderprogramm und Auslastung der Behörden. Den Fördercheck und die Antragsunterlagen bereiten wir innerhalb weniger Tage für Sie vor.
TPB (Technische Projektbeschreibung) und TPN (Technischer Projektnachweis) werden bei BAFA-Programmen benötigt – vor bzw. nach der Maßnahme. BzA (Bestätigung zum Antrag) und BnD (Bestätigung nach Durchführung) sind das KfW-Pendant. Alle vier Dokumente erstellen wir als zertifizierte Energieeffizienz-Experten für Sie.
Der Förderservice kostet 940 € Gesamtpreis. Davon übernimmt der Staat 50 % (470 €) über die BEG-Förderung für Fachplanung und Baubegleitung – Ihr Eigenanteil beträgt nur 470 €. Sie zahlen zunächst die vollen 940 €, die 470 € Zuschuss werden im Rahmen des Verwendungsnachweises zusammen mit der Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahme vom BAFA ausgezahlt.
Sie zahlen die 940 € nach der Antragstellung. Die 470 € BEG-Förderung für Fachplanung erhalten Sie zusammen mit dem Zuschuss für Ihre Sanierungsmaßnahme vom BAFA zurück. Bei Ablehnung des Förderantrags aufgrund von Fehlern unsererseits entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung (940 €) werden über die BEG mit 50 % gefördert – Ihr Eigenanteil beträgt nur 470 €. Alternativ können die Kosten im Rahmen der steuerlichen Förderung nach §35c EStG geltend gemacht werden – allerdings nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert mit BAFA/KfW.
Die maximale Förderung hängt von der Maßnahme ab: Heizungstausch über KfW 458 bis zu 23.500 € (70 %), Gebäudehülle über BAFA BEG EM bis zu 12.000 € (20 % mit iSFP), Komplettsanierung über KfW 261 bis zu 67.500 € (45 % Tilgungszuschuss). Zusätzlich gibt es den Ergänzungskredit KfW 358 mit Zinsen ab 0,01 %.
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Zuschlag von aktuell 20 % auf die Heizungsförderung (KfW 458), wenn Sie eine fossile Heizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzen. Er gilt nur für selbstnutzende Eigentümer und wird ab 2029 schrittweise gesenkt: 17 % (2029–2030), 14 % (2031–2032), 11 % (2033–2034), 8 % (2035–2036), 0 % (ab 2037).
Ja, verschiedene Förderprogramme können kombiniert werden – aber nicht für dieselbe Maßnahme. Beispiel: BAFA-Zuschuss für die Fenstererneuerung und KfW 458 für den Heizungstausch. Die steuerliche Förderung nach §35c EStG kann nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme kombiniert werden, wohl aber für andere Maßnahmen am selben Gebäude.
Top-Dienstleister mit über 2.500 verifizierten Bewertungen und einer Durchschnittsnote von 4.8/5
Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert und erhält eine eindeutige Registriernummer
Jeder Ausweis wird von einem Mitglied der Architektenkammer NRW geprüft – garantiert fachlich korrekt
Alle Daten werden SSL-verschlüsselt übertragen – maximale Sicherheit für Ihre persönlichen Informationen