Fördercheck
Wir prüfen Ihr Vorhaben und identifizieren alle verfügbaren Förderprogramme – kostenlos und unverbindlich.
KostenlosWir übernehmen Ihren kompletten Förderantrag – von der Fördermittelprüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung. Sie kümmern sich um Ihre Sanierung, wir um die maximale Förderung.
940 € nur 470 € Ihr Eigenanteil nach 50 % BEG-Förderung — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück
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Wir übernehmen den gesamten Prozess – Sie sanieren, wir holen die staatliche Förderung.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und identifizieren alle verfügbaren Förderprogramme – kostenlos und unverbindlich.
KostenlosWir erstellen TPB (BAFA) oder BzA (KfW), bereiten alle Dokumente vor und reichen den Förderantrag ein.
ProfessionellWährend der Bauphase überwachen wir alle Fristen und stellen sicher, dass die Förderbedingungen eingehalten werden.
FristenmanagementNach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur vollständigen Auszahlung.
VerwendungsnachweisÜber 2.500 verifizierte Bewertungen auf ProvenExpert.
18.700 € Zuschuss für die Wärmepumpe – ich hätte im Leben nicht gedacht, dass da so viel drin ist. Die komplette Antragstellung hat der Förderservice übernommen, wir mussten nur unterschreiben und ein paar Belege raussuchen.
Vom Ergänzungskredit zu 0,01 % Zinsen hatte ich vorher noch nie gehört, meine Hausbank übrigens auch nicht. Der Förderservice hat ihn ins Spiel gebracht und auf einmal stand die Finanzierung ganz anders da.
TPB, BzA, BnD – diese Förderlandschaft klang für mich wie eine Geheimsprache. Man hat mir alles abgenommen und es dabei auch erklärt, am Ende standen 9.200 € Förderung für die Dachdämmung auf dem Bescheid.
Als Vermieter rechne ich in Jahren, nicht in Prozenten. Der Förderservice hat KfW 261 und den Ergänzungskredit so kombiniert, dass die Sanierung des Mehrfamilienhauses tragbar wurde.
Ehrlich? Ohne die Erinnerung hätte ich die BzA-Frist von sechs Monaten glatt verschwitzt. Das Fristenmanagement ist für mich der eigentliche Wert am Förderservice, den Rest hätte ich vielleicht auch noch alleine geschafft.
Antrag, Bewilligung, Umsetzung, Verwendungsnachweis, Auszahlung – bei vier von fünf Schritten musste ich nichts tun. Die Antragstellung lief komplett über den Förderservice.
Über 40 Förderprogramme, strenge Fristen und technische Dokumentation – ein Fehler kann tausende Euro kosten.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um.
Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die KfW fördert den Heizungstausch und die umfassende energetische Sanierung ganzer Gebäude.
Wir kennen alle Förderprodukte von KfW und BAFA und kombinieren sie optimal – für die höchstmögliche Fördersumme für Ihr Vorhaben.
Durchschnittlich 8.500 € mehr FörderungVon der Technischen Projektbeschreibung (BAFA) bis zur Bestätigung zum Antrag (KfW) – alle Dokumente und Anträge inklusive.
TPB, BzA & Antrag aus einer HandTPB 2 Monate, BzA 6 Monate, Bewilligungszeitraum 36 Monate – wir überwachen alle Fristen automatisch für Sie.
Keine Frist verpasst – garantiertWir erstellen den Verwendungsnachweis (TPN/BnD), sammeln alle Rechnungen und begleiten Sie bis zur vollständigen Auszahlung.
Full-Service bis zum letzten EuroDie wichtigsten Förderprogramme von KfW und BAFA für die energieeffiziente Sanierung – wir finden die optimale Kombination aus Zuschuss und Kredit.
Gefördert wird, wer sein bestehendes Gebäude energetisch saniert. Diese vier Maßnahmenbereiche sind förderfähig:
Einbau einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung
Dämmung, neue Fenster und Türen
Lüftung und Heizungsoptimierung
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
| Programm | Maßnahme | Fördersatz | Max. Förderung |
|---|---|---|---|
| KfW 458 | Heizungstausch (Wärmepumpe) | Bis zu 70 % | 19.600 € |
| BAFA BEG EM | Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) | 15 % (+5 Pp über 30.000 €) | 10.500 € (mit iSFP) |
| KfW 261 | Komplettsanierung zum Effizienzhaus | Bis zu 40 % | 60.000 € |
| KfW 358/359 | Ergänzungskredit | Ab 0,01 % Zins | 120.000 € Kredit |
| §35c EStG | Steuerliche Förderung | 20 % über 3 Jahre | 40.000 € |
Stand der Konditionen: BEG-Richtlinien vom 21. Juli 2026. Der KfW-458-Deckel sinkt halbjährlich um 750 €, der Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte – bevor wir den Antrag stellen, prüfen wir die dann geltenden Fördersätze für Ihr Vorhaben.
Nicht jedes Förderprodukt zahlt gleich aus:
KfW 458 und BAFA BEG EM überweisen die Förderung als direkten Zuschuss.
Die KfW fördert die Komplettsanierung über KfW 261 als Darlehen mit Tilgungszuschuss.
Der Ergänzungskredit KfW 358/359 kommt als zusätzliches Darlehen dazu, mit dem Sie den Eigenanteil Ihrer Sanierung finanzieren.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der BAFA-Fördersatz für Einzelmaßnahmen von 15 auf 20 % — seit dem 21. Juli 2026 allerdings nur noch auf den Kostenteil oberhalb von 30.000 €. Zugleich verdoppelt der iSFP die förderfähigen Höchstkosten.
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt davon ab, ob Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen oder vermieten.
Alle Boni: Grundförderung + Klimageschwindigkeits- + Einkommensbonus
Heizungsförderung: nur die Grundförderung von 30 %
Selbstnutzende Eigentümer profitieren von bis zu 40 Prozentpunkten mehr Förderung (70 % statt 30 %). Der Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %) und der Einkommensbonus (bis +40 %) stehen ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %; den früheren Effizienzbonus von 5 % gibt es seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr.
| Selbst beantragen | Mit Förderservice |
|---|---|
| Stundenlange Recherche nach passenden Förderprodukten | Optimales Förderprodukt in 24h identifiziert |
| Technische Dokumente (TPB, BzA) selbst erstellen | Professionelle TPB & BzA durch dena-gelistete Experten |
| Fehlerrisiko: Falsche Angaben = Förderung abgelehnt | 100 % korrekte Anträge – kein Ablehnungsrisiko |
| Fristen selbst überwachen – Verfristung = Förderung verloren | Automatisches Fristenmanagement – keine Frist verpasst |
| Verwendungsnachweis eigenständig zusammenstellen | Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung inklusive |
| Durchschnittlich 5.000–15.000 € weniger Förderung | Maximale Fördersumme garantiert |
Selbstnutzender Eigentümer, Einfamilienhaus – Förderung-zu-Service-Verhältnis 22:1.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Investition Heizungstausch | 35.000 € |
| Max. Förderung KfW 458 (70 % von 28.000 €) | – 19.600 € |
| Förderservice-Gebühr | + 940 € |
| BEG-Förderung Fachplanung (50 %) | – 470 € |
| Ihr Eigenanteil | 15.870 € |
Gesamtkosten Förderservice: 940 € (Eigenanteil nur 470 € nach 50 % BEG-Förderung für Fachplanung). Dafür erhalten Sie bis zu 19.600 € Förderung. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € erreichen den Höchstsatz von 80 % und damit bis zu 22.400 €.
Full-Service von der Fördermittelprüfung bis zur Auszahlung – alles aus einer Hand.
Prüfung aller verfügbaren Förderprogramme (BAFA, KfW, Landesförderung, Kommune, Energieversorger) und Berechnung der optimalen Kombination.
Detaillierte Berechnung Ihrer individuellen Fördersumme mit Beratung zur Kombinierbarkeit verschiedener Programme und optimaler Reihenfolge.
Professionelle Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (BAFA) oder Bestätigung zum Antrag (KfW) durch dena-gelistete Experten.
Vorbereitung aller Unterlagen, BAFA-Anträge als bevollmächtigte Dritte und Begleitung der KfW-Antragstellung über das Partnerportal.
Überwachung aller Fristen: TPB-Gültigkeit (2 Monate), BzA-Gültigkeit (6 Monate), Bewilligungszeitraum (36 Monate Umsetzungsfrist).
Nach Abschluss der Maßnahme erstellen wir TPN (BAFA) oder BnD (KfW), sammeln alle Rechnungen und sichern Ihre vollständige Auszahlung.
Ihr fester Ansprechpartner begleitet Sie durch den gesamten Prozess und steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.
Top-Dienstleister mit über 2.500 verifizierten Bewertungen und einer Durchschnittsnote von 4,8/5.
Bewertungen ansehenJeder Ausweis erhält eine eindeutige Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) – amtlich nachprüfbar.
Jeder Ausweis wird von einem zertifizierten, dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten geprüft – garantiert fachlich korrekt.
Alle Daten werden SSL-verschlüsselt übertragen – maximale Sicherheit für Ihre persönlichen Informationen.
Unser Förderservice übernimmt die komplette Abwicklung Ihrer Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen. Das umfasst: Fördermittelcheck, Erstellung der technischen Bestätigungen (TPB/BzA), Antragstellung bei BAFA oder KfW, Fristenüberwachung und Erstellung des Verwendungsnachweises bis zur Auszahlung.
Gefördert werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen: der Heizungstausch auf erneuerbare Energien (Einbau einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung), Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung, neue Fenster und Türen, die Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) sowie die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wir decken die Förderprodukte KfW 458, BAFA BEG EM, KfW 261 und KfW 358/359 ab.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als selbstnutzende Eigentümer, Vermieter und WEG. Gefördert wird die bestehende Immobilie – unser Förderservice ist auf die Sanierung im Bestand ausgerichtet, nicht auf den Neubau. Gebäudeart und Zahl der Wohneinheiten beeinflussen die möglichen Höchstbeträge.
Die BEG ist das Dachprogramm für die energieeffiziente Sanierung. Über sie bezuschusst das BAFA Maßnahmen an der Gebäudehülle, die KfW fördert den Heizungstausch und die umfassende Komplettsanierung. Auch die 50 % für Fachplanung und Baubegleitung stammen aus der BEG. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, erhält bei Einzelmaßnahmen einen höheren Fördersatz.
Nein. Unser Förderservice deckt die energetische Sanierung bestehender Gebäude ab – vom Heizungstausch über die Gebäudehülle bis zur Komplettsanierung. Für Neubauvorhaben gelten eigene Förderprodukte.
Die technischen Bestätigungen (TPB, BzA, TPN, BnD) dürfen ausschließlich von in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste registrierten Experten erstellt werden. Unsere Energieberater sind alle dena-gelistet und BAFA-registriert.
In vier Schritten: 1. Kostenloser Fördercheck – wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten. 2. Antrag stellen – wir erstellen alle technischen Bestätigungen und reichen den Antrag ein. 3. Umsetzung – wir überwachen alle Fristen während der Bauphase. 4. Auszahlung – wir erstellen den Verwendungsnachweis und sichern Ihre Auszahlung.
Nach Einreichung aller Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen eine Förderzusage. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Förderprogramm und Auslastung der Behörden. Den Fördercheck und die Antragsunterlagen bereiten wir innerhalb weniger Tage für Sie vor.
TPB (Technische Projektbeschreibung) und TPN (Technischer Projektnachweis) werden bei BAFA-Programmen benötigt – vor bzw. nach der Maßnahme. BzA (Bestätigung zum Antrag) und BnD (Bestätigung nach Durchführung) sind das KfW-Pendant. Alle vier Dokumente erstellen wir als zertifizierte Energieeffizienz-Experten für Sie.
Den Antrag stellen Sie vor der Beauftragung des Handwerkers. Für den Zuschuss und für den Kredit brauchen Sie Experten für Energieeffizienz, die die TPB (BAFA) beziehungsweise die BzA (KfW) erstellen – diesen Teil übernehmen wir vollständig für Sie.
Der Förderservice kostet 940 € Gesamtpreis. Davon übernimmt der Staat 50 % (470 €) über die BEG-Förderung für Fachplanung und Baubegleitung – Ihr Eigenanteil beträgt nur 470 €. Sie zahlen zunächst die vollen 940 €, die 470 € Zuschuss werden im Rahmen des Verwendungsnachweises zusammen mit der Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahme vom BAFA ausgezahlt.
Sie zahlen die 940 €, nachdem wir den Antrag gestellt haben. Die 470 € BEG-Förderung für Fachplanung erhalten Sie zusammen mit dem Zuschuss für Ihre Sanierungsmaßnahme vom BAFA zurück. Bei Ablehnung des Förderantrags aufgrund von Fehlern unsererseits entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung (940 €) werden über die BEG mit 50 % gefördert – Ihr Eigenanteil beträgt nur 470 €. Alternativ können die Kosten im Rahmen der steuerlichen Förderung nach §35c EStG geltend gemacht werden – allerdings nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert mit BAFA/KfW.
Die maximale Förderung hängt von der Maßnahme ab: Heizungstausch über KfW 458 bis zu 19.600 € (70 % von 28.000 € förderfähigen Kosten; 22.400 € in der niedrigsten Einkommensgruppe mit 80 %), Gebäudehülle über BAFA BEG EM bis zu 10.500 € pro Wohneinheit, Komplettsanierung über KfW 261 bis zu 60.000 € (40 % Tilgungszuschuss). Zusätzlich gibt es den Ergänzungskredit KfW 358 mit bis zu 120.000 € Kreditbetrag.
Der Ergänzungskredit ist ein besonders günstiges Darlehen zusätzlich zum Zuschuss: bis zu 120.000 € Kreditbetrag ab 0,01 % Zins. Damit finanzieren Sie den Eigenanteil Ihrer Sanierung, während der Zuschuss die Investitionskosten senkt.
Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein, die Fristen sind eng (TPB 2 Monate, BzA 6 Monate, 36 Monate Bewilligungszeitraum) und bei KfW 261 erhalten Sie keinen direkten Zuschuss, sondern ein Darlehen mit Tilgungszuschuss. Zudem lässt sich die steuerliche Förderung nach §35c EStG nicht für dieselbe Maßnahme mit BAFA/KfW kombinieren.
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Zuschlag von aktuell 16 % auf die Heizungsförderung (KfW 458), wenn Sie eine funktionsfähige fossile Heizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzen. Er gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt er 16 % statt 20 %; ab dem 1. Februar 2027 wird er halbjährlich um 4 Prozentpunkte gesenkt und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028 vollständig. Ebenfalls seit dem 21. Juli 2026 gestrichen: der Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärmequelle.
Ja, verschiedene Förderprogramme können kombiniert werden – aber nicht für dieselbe Maßnahme. Beispiel: BAFA-Zuschuss für die Fenstererneuerung und KfW 458 für den Heizungstausch. Die steuerliche Förderung nach §35c EStG kann nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme kombiniert werden, wohl aber für andere Maßnahmen am selben Gebäude.
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