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Förderservice

KfW-Förderung für Ihre Sanierung — bis zu 70 % sichern

Wir übernehmen Ihren kompletten Förderantrag – von der Fördermittelprüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung. Sie kümmern sich um Ihre Sanierung, wir um die maximale Förderung.

  • Bis zu 70 % Förderung
  • Komplette Antragstellung inklusive
  • BAFA & KfW zertifiziert

940 € nur 470 € Ihr Eigenanteil nach 50 % BEG-Förderung — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück

Schritt 1 von 6 Kostenlos & unverbindlich
Welche Maßnahme planen Sie? Mehrfachauswahl

Wir finden die optimale Förderkombination für Ihr Vorhaben.

500+Förderanträge bearbeitet
12.000 €Ø Fördersumme gesichert
100%BAFA & KfW konform
< 48hAntragsbearbeitung
So funktioniert's

In 4 Schritten zur KfW-Förderung für Ihre Sanierung

Wir übernehmen den gesamten Prozess – Sie sanieren, wir holen die staatliche Förderung.

01

Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und identifizieren alle verfügbaren Förderprogramme – kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos
02

Antragstellung

Wir erstellen TPB (BAFA) oder BzA (KfW), bereiten alle Dokumente vor und reichen den Förderantrag ein.

Professionell
03

Umsetzung begleiten

Während der Bauphase überwachen wir alle Fristen und stellen sicher, dass die Förderbedingungen eingehalten werden.

Fristenmanagement
04

Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur vollständigen Auszahlung.

Verwendungsnachweis
4,8

Das sagen unsere Kunden zum Förderservice

Über 2.500 verifizierte Bewertungen auf ProvenExpert.

18.700 € Zuschuss für die Wärmepumpe – ich hätte im Leben nicht gedacht, dass da so viel drin ist. Die komplette Antragstellung hat der Förderservice übernommen, wir mussten nur unterschreiben und ein paar Belege raussuchen.

A
Andrea & Thomas B.
München · Heizungstausch Wärmepumpe · Jan 2025

Vom Ergänzungskredit zu 0,01 % Zinsen hatte ich vorher noch nie gehört, meine Hausbank übrigens auch nicht. Der Förderservice hat ihn ins Spiel gebracht und auf einmal stand die Finanzierung ganz anders da.

M
Markus H.
Stuttgart · KfW 358 Ergänzungskredit · Dez 2024

TPB, BzA, BnD – diese Förderlandschaft klang für mich wie eine Geheimsprache. Man hat mir alles abgenommen und es dabei auch erklärt, am Ende standen 9.200 € Förderung für die Dachdämmung auf dem Bescheid.

P
Petra S.
Köln · Dachdämmung mit iSFP-Bonus · Feb 2025

Als Vermieter rechne ich in Jahren, nicht in Prozenten. Der Förderservice hat KfW 261 und den Ergänzungskredit so kombiniert, dass die Sanierung des Mehrfamilienhauses tragbar wurde.

K
Klaus & Maria R.
Hamburg · Komplettsanierung MFH · Nov 2024

Ehrlich? Ohne die Erinnerung hätte ich die BzA-Frist von sechs Monaten glatt verschwitzt. Das Fristenmanagement ist für mich der eigentliche Wert am Förderservice, den Rest hätte ich vielleicht auch noch alleine geschafft.

B
Birgit W.
Frankfurt · Fensteraustausch · Mär 2025

Antrag, Bewilligung, Umsetzung, Verwendungsnachweis, Auszahlung – bei vier von fünf Schritten musste ich nichts tun. Die Antragstellung lief komplett über den Förderservice.

J
Jürgen M.
Düsseldorf · Fassadendämmung · Jan 2025
Der Förderdschungel

KfW-Förderung beantragen ist komplex – wir machen es einfach

Über 40 Förderprogramme, strenge Fristen und technische Dokumentation – ein Fehler kann tausende Euro kosten.

Was ist die KfW-Förderung für die Sanierung?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um.

Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die KfW fördert den Heizungstausch und die umfassende energetische Sanierung ganzer Gebäude.

Ohne Förderservice

  • Über 40 Förderprogramme durchforsten
  • Technische Projektbeschreibung (TPB) selbst erstellen
  • Fristen überwachen (TPB 2 Monate, BzA 6 Monate, Bewilligung 36 Monate)
  • Fehlerrisiko: Falsche Angaben = Förderung abgelehnt
  • Verwendungsnachweis (TPN/BnD) eigenständig zusammenstellen

Mit unserem Förderservice

  • Wir finden das optimale Förderprogramm für Sie
  • Professionelle TPB & BzA durch zertifizierte Experten
  • Automatisches Fristenmanagement – keine Frist verpasst
  • 100 % korrekte Anträge durch erfahrene Energieberater
  • Verwendungsnachweis bis zur vollständigen Auszahlung
Ihre Vorteile

Energieeffizient sanieren – ohne Antragsaufwand

Maximale Förderung

Wir kennen alle Förderprodukte von KfW und BAFA und kombinieren sie optimal – für die höchstmögliche Fördersumme für Ihr Vorhaben.

Durchschnittlich 8.500 € mehr Förderung

Komplette Antragstellung

Von der Technischen Projektbeschreibung (BAFA) bis zur Bestätigung zum Antrag (KfW) – alle Dokumente und Anträge inklusive.

TPB, BzA & Antrag aus einer Hand

Fristenmanagement

TPB 2 Monate, BzA 6 Monate, Bewilligungszeitraum 36 Monate – wir überwachen alle Fristen automatisch für Sie.

Keine Frist verpasst – garantiert

Bis zur Auszahlung

Wir erstellen den Verwendungsnachweis (TPN/BnD), sammeln alle Rechnungen und begleiten Sie bis zur vollständigen Auszahlung.

Full-Service bis zum letzten Euro
Förderprogramme

KfW-Förderung und BAFA-Zuschuss: Übersicht der Förderprogramme

Die wichtigsten Förderprogramme von KfW und BAFA für die energieeffiziente Sanierung – wir finden die optimale Kombination aus Zuschuss und Kredit.

Was wird bei der Sanierung gefördert?

Gefördert wird, wer sein bestehendes Gebäude energetisch saniert. Diese vier Maßnahmenbereiche sind förderfähig:

Heizungstausch auf erneuerbare Energien

Einbau einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung

Gebäudehülle

Dämmung, neue Fenster und Türen

Anlagentechnik

Lüftung und Heizungsoptimierung

Umfassende Sanierung

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

ProgrammMaßnahmeFördersatzMax. Förderung
KfW 458Heizungstausch (Wärmepumpe)Bis zu 70 %19.600 €
BAFA BEG EMGebäudehülle (Dämmung, Fenster)15 % (+5 Pp über 30.000 €)10.500 € (mit iSFP)
KfW 261Komplettsanierung zum EffizienzhausBis zu 40 %60.000 €
KfW 358/359ErgänzungskreditAb 0,01 % Zins120.000 € Kredit
§35c EStGSteuerliche Förderung20 % über 3 Jahre40.000 €

Stand der Konditionen: BEG-Richtlinien vom 21. Juli 2026. Der KfW-458-Deckel sinkt halbjährlich um 750 €, der Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte – bevor wir den Antrag stellen, prüfen wir die dann geltenden Fördersätze für Ihr Vorhaben.

Zuschuss, Kredit oder Tilgungszuschuss – was passt zu Ihrer Sanierung?

Nicht jedes Förderprodukt zahlt gleich aus:

Direkter Zuschuss

KfW 458 und BAFA BEG EM überweisen die Förderung als direkten Zuschuss.

Tilgungszuschuss

Die KfW fördert die Komplettsanierung über KfW 261 als Darlehen mit Tilgungszuschuss.

Ergänzungskredit

Der Ergänzungskredit KfW 358/359 kommt als zusätzliches Darlehen dazu, mit dem Sie den Eigenanteil Ihrer Sanierung finanzieren.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der BAFA-Fördersatz für Einzelmaßnahmen von 15 auf 20 % — seit dem 21. Juli 2026 allerdings nur noch auf den Kostenteil oberhalb von 30.000 €. Zugleich verdoppelt der iSFP die förderfähigen Höchstkosten.

Förderunterschiede

Wer bekommt die KfW-Förderung? Selbstnutzer, Vermieter und WEG

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt davon ab, ob Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen oder vermieten.

bis zu 70 % Selbstnutzer

Alle Boni: Grundförderung + Klimageschwindigkeits- + Einkommensbonus

max. 30 % Vermieter / WEG

Heizungsförderung: nur die Grundförderung von 30 %

Selbstnutzende Eigentümer profitieren von bis zu 40 Prozentpunkten mehr Förderung (70 % statt 30 %). Der Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %) und der Einkommensbonus (bis +40 %) stehen ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %; den früheren Effizienzbonus von 5 % gibt es seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr.

Warum sich der Förderservice lohnt

Antrag selbst stellen oder professioneller Service?

Selbst beantragenMit Förderservice
Stundenlange Recherche nach passenden FörderproduktenOptimales Förderprodukt in 24h identifiziert
Technische Dokumente (TPB, BzA) selbst erstellenProfessionelle TPB & BzA durch dena-gelistete Experten
Fehlerrisiko: Falsche Angaben = Förderung abgelehnt100 % korrekte Anträge – kein Ablehnungsrisiko
Fristen selbst überwachen – Verfristung = Förderung verlorenAutomatisches Fristenmanagement – keine Frist verpasst
Verwendungsnachweis eigenständig zusammenstellenVerwendungsnachweis bis zur Auszahlung inklusive
Durchschnittlich 5.000–15.000 € weniger FörderungMaximale Fördersumme garantiert
Ihr Return on Investment

Beispiel: Heizungstausch – Einbau einer Wärmepumpe

Selbstnutzender Eigentümer, Einfamilienhaus – Förderung-zu-Service-Verhältnis 22:1.

PositionBetrag
Investition Heizungstausch35.000 €
Max. Förderung KfW 458 (70 % von 28.000 €)– 19.600 €
Förderservice-Gebühr+ 940 €
BEG-Förderung Fachplanung (50 %)– 470 €
Ihr Eigenanteil15.870 €

Gesamtkosten Förderservice: 940 € (Eigenanteil nur 470 € nach 50 % BEG-Förderung für Fachplanung). Dafür erhalten Sie bis zu 19.600 € Förderung. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € erreichen den Höchstsatz von 80 % und damit bis zu 22.400 €.

Leistungsumfang

Das erhalten Sie mit unserem Förderservice

Full-Service von der Fördermittelprüfung bis zur Auszahlung – alles aus einer Hand.

Fördermittelcheck

Prüfung aller verfügbaren Förderprogramme (BAFA, KfW, Landesförderung, Kommune, Energieversorger) und Berechnung der optimalen Kombination.

Fördermittelberatung

Detaillierte Berechnung Ihrer individuellen Fördersumme mit Beratung zur Kombinierbarkeit verschiedener Programme und optimaler Reihenfolge.

TPB & BzA Erstellung

Professionelle Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (BAFA) oder Bestätigung zum Antrag (KfW) durch dena-gelistete Experten.

Antragstellung

Vorbereitung aller Unterlagen, BAFA-Anträge als bevollmächtigte Dritte und Begleitung der KfW-Antragstellung über das Partnerportal.

Fristenmanagement

Überwachung aller Fristen: TPB-Gültigkeit (2 Monate), BzA-Gültigkeit (6 Monate), Bewilligungszeitraum (36 Monate Umsetzungsfrist).

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Maßnahme erstellen wir TPN (BAFA) oder BnD (KfW), sammeln alle Rechnungen und sichern Ihre vollständige Auszahlung.

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr fester Ansprechpartner begleitet Sie durch den gesamten Prozess und steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Vertrauen & Sicherheit

Geprüft, zertifiziert, sicher

ProvenExpert

Top-Dienstleister mit über 2.500 verifizierten Bewertungen und einer Durchschnittsnote von 4,8/5.

Bewertungen ansehen

DIBt-Registrierung

Jeder Ausweis erhält eine eindeutige Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) – amtlich nachprüfbar.

Experten für Energieeffizienz

Jeder Ausweis wird von einem zertifizierten, dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten geprüft – garantiert fachlich korrekt.

SSL-Verschlüsselung

Alle Daten werden SSL-verschlüsselt übertragen – maximale Sicherheit für Ihre persönlichen Informationen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur KfW-Förderung für die Sanierung

Unser Förderservice übernimmt die komplette Abwicklung Ihrer Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen. Das umfasst: Fördermittelcheck, Erstellung der technischen Bestätigungen (TPB/BzA), Antragstellung bei BAFA oder KfW, Fristenüberwachung und Erstellung des Verwendungsnachweises bis zur Auszahlung.

Gefördert werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen: der Heizungstausch auf erneuerbare Energien (Einbau einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung), Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung, neue Fenster und Türen, die Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) sowie die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wir decken die Förderprodukte KfW 458, BAFA BEG EM, KfW 261 und KfW 358/359 ab.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als selbstnutzende Eigentümer, Vermieter und WEG. Gefördert wird die bestehende Immobilie – unser Förderservice ist auf die Sanierung im Bestand ausgerichtet, nicht auf den Neubau. Gebäudeart und Zahl der Wohneinheiten beeinflussen die möglichen Höchstbeträge.

Die BEG ist das Dachprogramm für die energieeffiziente Sanierung. Über sie bezuschusst das BAFA Maßnahmen an der Gebäudehülle, die KfW fördert den Heizungstausch und die umfassende Komplettsanierung. Auch die 50 % für Fachplanung und Baubegleitung stammen aus der BEG. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, erhält bei Einzelmaßnahmen einen höheren Fördersatz.

Nein. Unser Förderservice deckt die energetische Sanierung bestehender Gebäude ab – vom Heizungstausch über die Gebäudehülle bis zur Komplettsanierung. Für Neubauvorhaben gelten eigene Förderprodukte.

Die technischen Bestätigungen (TPB, BzA, TPN, BnD) dürfen ausschließlich von in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste registrierten Experten erstellt werden. Unsere Energieberater sind alle dena-gelistet und BAFA-registriert.

In vier Schritten: 1. Kostenloser Fördercheck – wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten. 2. Antrag stellen – wir erstellen alle technischen Bestätigungen und reichen den Antrag ein. 3. Umsetzung – wir überwachen alle Fristen während der Bauphase. 4. Auszahlung – wir erstellen den Verwendungsnachweis und sichern Ihre Auszahlung.

Nach Einreichung aller Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen eine Förderzusage. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Förderprogramm und Auslastung der Behörden. Den Fördercheck und die Antragsunterlagen bereiten wir innerhalb weniger Tage für Sie vor.

TPB (Technische Projektbeschreibung) und TPN (Technischer Projektnachweis) werden bei BAFA-Programmen benötigt – vor bzw. nach der Maßnahme. BzA (Bestätigung zum Antrag) und BnD (Bestätigung nach Durchführung) sind das KfW-Pendant. Alle vier Dokumente erstellen wir als zertifizierte Energieeffizienz-Experten für Sie.

Den Antrag stellen Sie vor der Beauftragung des Handwerkers. Für den Zuschuss und für den Kredit brauchen Sie Experten für Energieeffizienz, die die TPB (BAFA) beziehungsweise die BzA (KfW) erstellen – diesen Teil übernehmen wir vollständig für Sie.

Der Förderservice kostet 940 € Gesamtpreis. Davon übernimmt der Staat 50 % (470 €) über die BEG-Förderung für Fachplanung und Baubegleitung – Ihr Eigenanteil beträgt nur 470 €. Sie zahlen zunächst die vollen 940 €, die 470 € Zuschuss werden im Rahmen des Verwendungsnachweises zusammen mit der Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahme vom BAFA ausgezahlt.

Sie zahlen die 940 €, nachdem wir den Antrag gestellt haben. Die 470 € BEG-Förderung für Fachplanung erhalten Sie zusammen mit dem Zuschuss für Ihre Sanierungsmaßnahme vom BAFA zurück. Bei Ablehnung des Förderantrags aufgrund von Fehlern unsererseits entstehen Ihnen keine Kosten.

Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung (940 €) werden über die BEG mit 50 % gefördert – Ihr Eigenanteil beträgt nur 470 €. Alternativ können die Kosten im Rahmen der steuerlichen Förderung nach §35c EStG geltend gemacht werden – allerdings nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert mit BAFA/KfW.

Die maximale Förderung hängt von der Maßnahme ab: Heizungstausch über KfW 458 bis zu 19.600 € (70 % von 28.000 € förderfähigen Kosten; 22.400 € in der niedrigsten Einkommensgruppe mit 80 %), Gebäudehülle über BAFA BEG EM bis zu 10.500 € pro Wohneinheit, Komplettsanierung über KfW 261 bis zu 60.000 € (40 % Tilgungszuschuss). Zusätzlich gibt es den Ergänzungskredit KfW 358 mit bis zu 120.000 € Kreditbetrag.

Der Ergänzungskredit ist ein besonders günstiges Darlehen zusätzlich zum Zuschuss: bis zu 120.000 € Kreditbetrag ab 0,01 % Zins. Damit finanzieren Sie den Eigenanteil Ihrer Sanierung, während der Zuschuss die Investitionskosten senkt.

Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein, die Fristen sind eng (TPB 2 Monate, BzA 6 Monate, 36 Monate Bewilligungszeitraum) und bei KfW 261 erhalten Sie keinen direkten Zuschuss, sondern ein Darlehen mit Tilgungszuschuss. Zudem lässt sich die steuerliche Förderung nach §35c EStG nicht für dieselbe Maßnahme mit BAFA/KfW kombinieren.

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Zuschlag von aktuell 16 % auf die Heizungsförderung (KfW 458), wenn Sie eine funktionsfähige fossile Heizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzen. Er gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt er 16 % statt 20 %; ab dem 1. Februar 2027 wird er halbjährlich um 4 Prozentpunkte gesenkt und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028 vollständig. Ebenfalls seit dem 21. Juli 2026 gestrichen: der Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärmequelle.

Ja, verschiedene Förderprogramme können kombiniert werden – aber nicht für dieselbe Maßnahme. Beispiel: BAFA-Zuschuss für die Fenstererneuerung und KfW 458 für den Heizungstausch. Die steuerliche Förderung nach §35c EStG kann nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme kombiniert werden, wohl aber für andere Maßnahmen am selben Gebäude.

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