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Pflichtangaben-Generator
für Immobilienanzeigen

Erstellen Sie in unter 3 Minuten einen rechtssicheren Pflichtangaben-Block für Ihre Immobilienanzeige — kostenlos und nach aktuellem GEG 2026.

§ 87 GEG konform Kostenlos Stand März 2026
Ab voraussichtlich Juli 2026 ändern sich die Effizienzklassen (A–G statt A+–H) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz. Dieser Generator wird entsprechend aktualisiert.
Schritt 1 von 9
Wer inseriert die Immobilie? Privatpersonen (Eigentümer) brauchen kein Impressum. Gewerbliche Anbieter wie Makler oder Hausverwaltungen müssen zusätzlich ein Impressum und Provisionsangaben machen.
Dies bestimmt, ob Sie ein Impressum und Provisionsangaben benötigen.
Privatperson (Eigentümer)
Gewerblich (Makler / Hausverwaltung)
Was möchten Sie mit der Immobilie tun? Bei Verkauf muss der Endpreis (Kaufpreis) angegeben werden. Bei Vermietung sind Kaltmiete, Nebenkosten und ggf. Kaution erforderlich.
Die Vermarktungsart bestimmt die Preisangaben in Ihrer Anzeige.
Verkauf
Vermietung
Verpachtung
Um welche Art von Gebäude handelt es sich? Wohngebäude benötigen alle 5 Pflichtangaben inkl. Baujahr und Effizienzklasse. Bei Nichtwohngebäuden entfallen diese — dafür müssen Wärme- und Stromwerte getrennt angegeben werden.
Bei Nichtwohngebäuden entfallen Baujahr und Effizienzklasse.
Wohngebäude
Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büro)
Gemischt genutztes Gebäude
Liegt eine Ausnahme von der Ausweispflicht vor? Bestimmte Gebäude sind nach § 79 GEG von der Ausweispflicht befreit. Bei einer Ausnahme entfallen die energetischen Pflichtangaben — die Preisangaben bleiben aber Pflicht.
Bei bestimmten Gebäuden sind keine energetischen Pflichtangaben erforderlich. Wählen Sie alle zutreffenden Punkte aus.
Ihr Gebäude ist von der Ausweispflicht befreit.
Sie müssen keine energetischen Pflichtangaben in der Anzeige machen. Die Preisangaben sind dennoch erforderlich. Klicken Sie auf "Weiter", um die verbleibenden Angaben zu erstellen.
Liegt ein gültiger Energieausweis vor? Seit 2014 muss bei jeder Immobilienanzeige in kommerziellen Medien ein gültiger Energieausweis vorliegen. Ohne Ausweis drohen Bußgelder bis 10.000 €.
Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie keine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien schalten.
Ja, gültiger Energieausweis vorhanden
Nein, kein Energieausweis vorhanden
Ich bin mir nicht sicher
⚡ Sie brauchen einen Energieausweis!
Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie keine Immobilienanzeige schalten. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis 10.000 €.
✅ Verbrauchsausweis ab 69,90 € inkl. MwSt. & DIBt ✅ Bedarfsausweis ab 119,90 € inkl. MwSt. & DIBt ✅ Komplett online — kein Vor-Ort-Termin nötig ✅ Rechtsgültig & beim DIBt registriert
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Nach Erhalt Ihres Ausweises können Sie diesen Generator erneut nutzen, um Ihre Pflichtangaben zu erstellen.
Welche Art von Energieausweis haben Sie? Den Typ finden Sie auf Seite 1 Ihres Ausweises. Der Bedarfsausweis zeigt die Werte auf Seite 2, der Verbrauchsausweis auf Seite 3.
Die Werte stehen beim Bedarfsausweis auf Seite 2, beim Verbrauchsausweis auf Seite 3.
Energiebedarfsausweis (Seite 2)
Energieverbrauchsausweis (Seite 3)
Wann wurde Ihr Energieausweis ausgestellt? Das Ausstellungsdatum steht auf Seite 1 Ihres Ausweises. Seit Mai 2014 ist die Angabe der Energieeffizienzklasse (A+ bis H) verpflichtend.
Ausweise ab Mai 2014 enthalten eine Effizienzklasse (A+ bis H). Schauen Sie auf Seite 1 Ihres Ausweises.
Ab 1. Mai 2014 (mit Effizienzklasse)
Vor 1. Mai 2014 (ohne Effizienzklasse)
Gültigkeitsprüfung Energieausweise sind ab dem Ausstellungsdatum genau 10 Jahre gültig. Ein abgelaufener Ausweis gilt rechtlich als nicht vorhanden.
Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Geben Sie das Ausstellungsdatum ein, um die Gültigkeit zu prüfen.
Energiedaten aus dem Ausweis Übertragen Sie die Werte exakt so, wie sie auf Ihrem Energieausweis stehen. Beim Bedarfsausweis finden Sie die Werte auf Seite 2, beim Verbrauchsausweis auf Seite 3.
Übertragen Sie die Werte von Ihrem Energieausweis. Diese Angaben werden in Ihrer Immobilienanzeige veröffentlicht.
Bitte geben Sie einen Wert zwischen 1 und 500 ein.
Bitte geben Sie ein gültiges Baujahr ein (1800–2026).
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Preisangaben Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der Endpreis inkl. aller Steuern angegeben werden. Schwammige Formulierungen wie „VB" oder „auf Anfrage" sind nicht erlaubt.
Die Preisangabenverordnung (PAngV) verlangt die Angabe des Endpreises.
Impressum-Angaben Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, ehem. TMG) verpflichtet gewerbliche Anbieter zu einem vollständigen Impressum bei Online-Anzeigen.
Gewerbliche Anbieter benötigen nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ein vollständiges Impressum.
Die zuständige Behörde, die Ihre Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erteilt hat.

✅ Ihre Pflichtangaben sind fertig!

Alle Pflichtangaben vollständig
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Was sind Pflichtangaben in Immobilienanzeigen?

Wer in Deutschland eine Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung anbietet, muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte energetische Pflichtangaben in die Anzeige aufnehmen. Diese Verpflichtung gilt für alle kommerziellen Medien — von Immobilienportalen wie ImmoScout24 und Immowelt über Zeitungsannoncen bis hin zu Aushängen im Schaufenster.

Unser kostenloser Pflichtangaben-Generator erstellt Ihnen in wenigen Minuten einen rechtssicheren, kopierbaren Textblock mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.

Welche Angaben sind Pflicht nach § 87 GEG?

Für Wohngebäude müssen fünf Angaben aus dem Energieausweis in jeder Immobilienanzeige veröffentlicht werden:

Bei Nichtwohngebäuden entfallen Baujahr und Effizienzklasse. Dafür müssen Endenergie für Wärme und Strom getrennt angegeben werden.

Was passiert bei fehlenden Pflichtangaben?

Fehlende oder falsche Pflichtangaben in Immobilienanzeigen sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG. Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Verstoß. Zusätzlich können Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen.

Mit unserem Generator stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig in Ihrer Anzeige enthalten sind. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Energieausweis, um die Pflichtangaben zu machen?
Ja. Die Pflichtangaben basieren auf den Daten aus Ihrem gültigen Energieausweis. Ohne Energieausweis dürfen Sie keine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien veröffentlichen. Sie können einen rechtsgültigen Energieausweis ab 69,90 € online bei Haus & Energie erstellen lassen.
Gelten die Pflichtangaben auch für private Anzeigen?
Ja, die energetischen Pflichtangaben nach § 87 GEG gelten für alle Inserenten — ob privat oder gewerblich. Der Unterschied: Private Anbieter benötigen kein Impressum und keine Provisionsangabe.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlenden Pflichtangaben?
Nach § 108 GEG können Bußgelder bis zu 10.000 Euro pro Verstoß verhängt werden. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die weitere Kosten verursachen können.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf auf Basis der Bausubstanz und Heiztechnik — unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Beide sind als Grundlage für die Pflichtangaben gleichermaßen gültig.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Generator wurde mit größter Sorgfalt erstellt und basiert auf § 87 GEG, der PAngV und dem DDG (Stand: März 2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen eingegebenen Daten sind Sie selbst verantwortlich. Haus & Energie übernimmt keine Haftung für eventuelle Fehler oder Unvollständigkeiten in den generierten Pflichtangaben. Version 1.0