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Pflichtangaben-Generator für Immobilienanzeigen

Erstellen Sie in unter 3 Minuten einen rechtssicheren Pflichtangaben-Block für Ihre Immobilienanzeige — kostenlos und nach aktuellem Gebäudeenergierecht.

  • § 87 GEG konform
  • Kostenlos
  • Stand August 2026

Stand August 2026: Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet am 28. Juli 2026) bleibt die Effizienzklassen-Skala A+ bis H für Wohngebäude erhalten; die EU-Skala A–G ist zunächst nur für Nichtwohngebäude vorgesehen. Die Angaben dieses Generators sind damit weiterhin aktuell.

Schritt 1 von 9 Kostenlos & ohne Anmeldung
Wer inseriert die Immobilie?

Privatpersonen (Eigentümer) brauchen kein Impressum. Gewerbliche Anbieter wie Makler oder Hausverwaltungen müssen zusätzlich ein Impressum und Provisionsangaben machen.

Was sind Pflichtangaben in Immobilienanzeigen?

Wer in Deutschland eine Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung anbietet, muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte energetische Pflichtangaben in die Anzeige aufnehmen. Diese Verpflichtung gilt für alle kommerziellen Medien — von Immobilienportalen wie ImmoScout24 und Immowelt über Zeitungsannoncen bis hin zu Aushängen im Schaufenster.

Unser kostenloser Pflichtangaben-Generator erstellt Ihnen in wenigen Minuten einen rechtssicheren, kopierbaren Textblock mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.

Welche Angaben sind Pflicht nach § 87 GEG?

Für Wohngebäude müssen fünf Angaben aus dem Energieausweis in jeder Immobilienanzeige veröffentlicht werden:

  • Art des Energieausweises — Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Endenergiebedarf oder -verbrauch — in kWh/(m²·a)
  • Wesentlicher Energieträger — z.B. Erdgas, Fernwärme, Wärmepumpe
  • Baujahr des Gebäudes — wie im Ausweis angegeben
  • Energieeffizienzklasse — von A+ bis H (bei Ausweisen ab Mai 2014)

Bei Nichtwohngebäuden entfallen Baujahr und Effizienzklasse. Dafür müssen Endenergie für Wärme und Strom getrennt angegeben werden.

Was passiert bei fehlenden Pflichtangaben?

Fehlende oder falsche Pflichtangaben in Immobilienanzeigen sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG. Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Verstoß. Zusätzlich können Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen.

Mit unserem Generator stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig in Ihrer Anzeige enthalten sind. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Magazin: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Häufige Fragen

Fragen zum Pflichtangaben-Generator

Ja. Die Pflichtangaben basieren auf den Daten aus Ihrem gültigen Energieausweis. Ohne Energieausweis dürfen Sie keine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien veröffentlichen. Sie können einen rechtsgültigen Energieausweis ab 69,90 € online bei Haus & Energie erstellen lassen.

Ja, die energetischen Pflichtangaben nach § 87 GEG gelten für alle Inserenten — ob privat oder gewerblich. Der Unterschied: Private Anbieter benötigen kein Impressum und keine Provisionsangabe.

Nach § 108 GEG können Bußgelder bis zu 10.000 Euro pro Verstoß verhängt werden. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die weitere Kosten verursachen können.

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf auf Basis der Bausubstanz und Heiztechnik — unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Beide sind als Grundlage für die Pflichtangaben gleichermaßen gültig.