DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Für Hausverwaltungen

Energieausweise für Hausverwaltungen

Sie betreuen Objekte, für die regelmäßig ein Energieausweis fällig wird — bei Eigentümerwechsel, bei Neuvermietung, nach zehn Jahren Gültigkeit. Wir nehmen Ihnen den Vorgang ab: zu gestaffelten Preisen ab dem vierten Objekt, mit einem festen Ansprechpartner statt einer Warteschleife.

  • Staffelpreise bis 30 % — ab dem vierten Objekt im Jahr
  • Massenbestellung per CSV-Upload statt Formular je Objekt
  • Keine Abnahmeverpflichtung, kein Vertrag
Das Partnerkonto

Was Verwaltungen bei uns anders bekommen als Privatkunden

Sechs Punkte, die auf den Arbeitsalltag einer Verwaltung zugeschnitten sind — nicht auf den einmaligen Verkauf eines Einfamilienhauses.

Staffelpreise ab dem vierten Objekt

Je mehr Ausweise Sie in zwölf Monaten beauftragen, desto günstiger wird jeder einzelne — bis zu 30 % unter dem regulären Preis. Die erste Stufe greift schon ab vier Objekten.

Ohne Bindung starten

Kein Vertrag, keine Mindestmenge, keine Vorauszahlung und kein Kontingent, das am Jahresende verfällt. Sie können mit einem einzigen Objekt anfangen und danach entscheiden.

Direkter Draht statt Warteschleife

Mit der Freischaltung bekommen Sie eine WhatsApp-Nummer, die nur Partnerverwaltungen erhalten, und einen festen Ansprechpartner mit Namen. Antwort Mo–Fr von 9 bis 18 Uhr.

Massenbestellung per CSV-Upload

Objekte aus Ihrer Verwaltungssoftware exportieren, nach unserer Vorlage befüllen, eine Datei hochladen — fertig. Kein Formular je Gebäude, auch nicht bei fünfzig Objekten.

Erinnerung vor dem Ablauf

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Wir führen die Ablaufdaten Ihrer Objekte mit und melden uns rechtzeitig vorher — damit kein Verkauf an einem abgelaufenen Dokument hängt.

Rechnung an Sie oder den Eigentümer

Sie entscheiden je Objekt, wer den Beleg bekommt: die Eigentümergemeinschaft, der einzelne Eigentümer oder Ihre Verwaltung als Sammelrechnung.

Preise

Staffelpreise für Hausverwaltungen im Überblick

Alle Preise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer, Fachprüfung durch einen Energieeffizienz-Experten, DIBt-Registrierung und Zustellung als PDF.

Ausweise in 12 Monaten Rabatt Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
1 – 3regulärer Preis69,90 €119,90 €
ab 415 %59,40 €101,90 €
ab 1025 %52,40 €89,90 €
ab 20beste Stufe 30 % 48,90 € 83,90 €

Wie die Stufe bestimmt wird

Rollierend über zwölf Monate, nicht im Voraus. Sie sagen keine Menge zu und zahlen nichts vorab. Die neue Stufe gilt ab dem Ausweis, mit dem Sie die Schwelle erreichen, und dann für zwölf Monate ab diesem Zeitpunkt.

Bereits abgerechnete Ausweise werden nicht nachvergütet. Die Stufe wirkt nach vorn. Das ist der Preis dafür, dass es keine Vorauszahlung und kein Kontingent gibt, das am Jahresende verfällt.

Die Express-Bearbeitung wird nicht gestaffelt. Sie kostet unverändert 39,99 € je Auftrag und lässt sich für einzelne Objekte dazubuchen — etwa wenn eine Besichtigung kurzfristig ansteht. Mehr dazu auf der Seite Express-Energieausweis.

Unterhalb von vier Ausweisen zahlen Sie den regulären Preis — nie mehr als ein Privatkunde. Ob ein Objekt einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis braucht, hängt am Gebäude und nicht am Preis; beide sind gleichermaßen rechtsgültig.

So läuft es

Vom Partnerkonto zum fertigen Ausweis

Mitarbeiterin einer Hausverwaltung sortiert an einem hellen Schreibtisch einen Stapel Heizkostenabrechnungen, daneben ein aufgeklappter Laptop, im Regal dahinter Aktenordner.

Was wir je Objekt brauchen

  • Adresse und Baujahr — dazu die Wohnfläche und die Zahl der Wohneinheiten
  • Heizkostenabrechnungen aus drei Jahren — für den Verbrauchsausweis, die liegen ohnehin bei Ihnen
  • Heizungsart und energetische Maßnahmen — was seit dem Bau gedämmt oder erneuert wurde
  • Einen Ansprechpartner vor Ort — für den Fall, dass eine Angabe fehlt

Bei mehreren Objekten laden Sie eine CSV-Datei hoch statt Formulare auszufüllen: Export aus Ihrer Verwaltungssoftware, Spalten nach unserer Vorlage, eine Datei für den ganzen Schwung. Wer lieber ohne Datei arbeitet, schickt die Liste per E-Mail.

Fehlt etwas, fragen wir gesammelt nach statt objektweise.

01

Anfrage und Freischaltung

Sie schicken uns das Formular unten oder rufen an. Wir melden uns mit den Konditionen, richten Ihr Partnerkonto ein und übergeben die Nummer für den direkten Draht.

In der Regel am nächsten Werktag
02

Objekte einreichen

Einzeln oder als CSV-Datei für den ganzen Schwung. Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und legen alle Vorgänge auf einmal an.

CSV-Upload für Massenbestellungen
03

Ausweis und Rechnung

Ein Energieeffizienz-Experte prüft, registriert beim DIBt und liefert das PDF. Die Rechnung geht an Sie oder direkt an den Eigentümer — wie Sie es je Objekt festgelegt haben.

1–3 Werktage je Ausweis
Erreichbarkeit

Ein Ansprechpartner mit Namen, erreichbar per WhatsApp

Der häufigste Ärger im Tagesgeschäft ist nicht der Preis, sondern die Rückfrage, die drei Tage liegen bleibt. Deshalb bekommen Partnerverwaltungen einen kurzen Weg.

Die WhatsApp-Nummer für Partnerverwaltungen erhalten Sie mit der Freischaltung — sie steht bewusst nicht öffentlich auf dieser Seite, sonst wäre es derselbe Kanal wie für alle anderen. Dazu kommt ein fester Ansprechpartner, der Ihre Objekte kennt.

Schreiben können Sie jederzeit. Beantwortet wird Mo–Fr von 9 bis 18 Uhr; wir versprechen keine Nachtschicht, die es nicht gibt. Für eilige Fälle gibt es die Express-Bearbeitung, nicht den späteren Chat.

WhatsApp-Draht

Nur für Partnerverwaltungen. Nummer und Ansprechpartner kommen mit der Freischaltung.

Kostenlose Hotline

0800 5890634 — Mo–Fr 9–18 Uhr, ohne Warteschleifenmenü.

Rechtlicher Rahmen

Wann die Verwaltung zuständig ist — und wann der Eigentümer

Die Zuständigkeit ist der Punkt, an dem im Alltag die meiste Zeit verloren geht. Kurz sortiert.

Zeile gepflegter Mehrfamilienhäuser mit Balkonen und Vorgärten in einer ruhigen Wohnstraße am späten Nachmittag.

WEG-Verwaltung und Mietverwaltung

Bei der Eigentümergemeinschaft liegt die Zuständigkeit bei der Verwaltung, nicht beim einzelnen Wohnungseigentümer. Der Ausweis gilt immer für das gesamte Gebäude — eine einzelne Wohnung bekommt keinen eigenen.

Will ein Eigentümer verkaufen oder vermieten, fordert er den Ausweis bei Ihnen an. Liegt keiner vor, wird die Erstellung über einen Beschluss der Eigentümerversammlung angestoßen.

In der Mietverwaltung bleibt der Eigentümer verpflichtet, die Beauftragung läuft aber praktisch fast immer über Sie — Sie haben die Abrechnungen und den Zugang zum Objekt.

Drei Punkte, die im Verwaltungsalltag teuer werden

Rechtzeitig vorhanden

  • Der Ausweis liegt spätestens bei der Besichtigung vor, übergeben wird er bei Vertragsabschluss
  • Die Pflichtangaben stehen vollständig in jeder Anzeige (§ 87 GEG)
  • Ablaufdaten sind im Bestand geführt — zehn Jahre gehen schneller vorbei, als man denkt

Zu spät gemerkt

  • Fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen sind eine Ordnungswidrigkeit — der Rahmen reicht bis 10.000 € je Verstoß (§ 108 GEG)
  • Als Beauftragte des Eigentümers ist die Verwaltung mitverantwortlich, wenn sie die Anzeige schaltet
  • Ein abgelaufener Ausweis fällt meist erst auf, wenn der Termin schon steht

Wer die Pflichtangaben schuldet, steht in § 87 GEG — die Hausverwaltung ist dort nicht ausdrücklich genannt, als Beauftragte des Eigentümers aber mitverantwortlich, sobald sie Vermietung und Anzeigenschaltung übernimmt. Im Verwaltungsvertrag sollte geregelt sein, wer die Daten bereitstellt. Ausführlich im Magazin: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und Wann ein Energieausweis Pflicht ist.

Nichtwohngebäude im Bestand? Für Büro-, Handels- oder Praxisobjekte gelten diese Konditionen nicht: Der Aufwand hängt dort an der Zonierung des Gebäudes, nicht an der Fläche, und der Ausweis ist nicht online bestellbar. Wir erstellen Ihnen dafür ein eigenes Angebot — fünf Angaben genügen. Hintergrund im Magazin: Energieausweis für Nichtwohngebäude.

Kontakt

Partnerkonto anfragen

Unverbindlich und in zwei Minuten ausgefüllt. Wir melden uns mit Ihren Konditionen zurück — in der Regel am nächsten Werktag.

Lieber sprechen? Rufen Sie uns kostenlos unter 0800 5890634 an (Mo–Fr 9–18 Uhr) oder vereinbaren Sie einen Rückruf. Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich für diese Anfrage.

Fragen und Antworten

Was Hausverwaltungen uns vor der Zusammenarbeit fragen

Ab dem ersten Objekt, weil das Konto selbst nichts kostet: keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme, keine Laufzeit.

Der Preisvorteil greift ab dem vierten Ausweis in zwölf Monaten. Darunter zahlen Sie die regulären Preise — Sie zahlen also nie mehr als ein Privatkunde, ab vier Objekten weniger.

Nein. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung, keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Sie bestellen so viele Ausweise, wie Sie brauchen — die Staffelstufe ergibt sich hinterher aus der tatsächlichen Zahl. Wenn Sie ein Jahr lang gar nichts bestellen, entstehen Ihnen keine Kosten.

Rollierend über die letzten zwölf Monate. Die neue Stufe gilt ab dem Ausweis, mit dem Sie die Schwelle erreichen, und dann für zwölf Monate ab diesem Zeitpunkt.

Sie müssen also nichts im Voraus zusagen und nichts im Voraus bezahlen. Bereits abgerechnete Ausweise werden nicht rückwirkend nachvergütet — die Stufe wirkt nach vorn.

Das entscheiden Sie je Objekt. Wir stellen die Rechnung wahlweise direkt an den Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft oder gesammelt an Ihre Verwaltung. Bei der Sammelrechnung erhalten Sie einmal im Monat einen Beleg mit allen Objekten und Aktenzeichen, damit Sie sauber umlegen können.

Über den CSV-Upload in Ihrem Partnerkonto. Sie exportieren die Objekte aus Ihrer Verwaltungssoftware, füllen die Spalten nach unserer Vorlage und laden eine einzige Datei hoch — ein Formular je Gebäude entfällt.

Wir prüfen die Datei auf Vollständigkeit, legen alle Vorgänge auf einmal an und melden uns bei Lücken gesammelt zurück statt objektweise. Wer lieber ohne Datei arbeitet, schickt die Liste weiterhin per E-Mail.

Nein. Die Express-Bearbeitung kostet unverändert 39,99 € je Auftrag und wird nicht gestaffelt — sie ist eine Zusatzleistung und keine Menge. Gestaffelt wird der Ausweis selbst. Sie können Express jederzeit für einzelne Objekte dazubuchen, etwa wenn eine Besichtigung kurzfristig ansteht.

Nein, und das hat einen fachlichen Grund: Ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude ist nicht online bestellbar. Sein Aufwand hängt an der Zonierung des Gebäudes, nicht an der Fläche, und die Skala ist eine andere als bei Wohngebäuden.

Für Gewerbeobjekte in Ihrem Bestand erstellen wir deshalb ein eigenes Angebot. Fünf Angaben genügen uns dafür.

Mit der Freischaltung bekommen Sie eine WhatsApp-Nummer, die nur Partnerverwaltungen erhalten, dazu einen festen Ansprechpartner mit Namen. Schreiben können Sie jederzeit; beantwortet wird Mo–Fr von 9 bis 18 Uhr.

Gedacht ist der Kanal für kurze Wege: fehlende Abrechnung, Rückfrage zu einem laufenden Vorgang, Korrektur nach der Vorschau. Für die Bestellung selbst brauchen Sie ihn nicht.

Die WEG-Verwaltung, nicht der einzelne Wohnungseigentümer. Der Ausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nie für eine einzelne Wohnung.

Will ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen oder vermieten, fordert er den Ausweis bei Ihnen an. Liegt keiner vor, wird die Erstellung über einen Beschluss der Eigentümerversammlung angestoßen. Ausführlich im Magazin: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

PartnerkonditionenStaffelpreise ab 4 Objekten
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