Staffelpreise ab dem vierten Objekt
Je mehr Ausweise Sie in zwölf Monaten beauftragen, desto günstiger wird jeder einzelne — bis zu 30 % unter dem regulären Preis. Die erste Stufe greift schon ab vier Objekten.
Sie betreuen Objekte, für die regelmäßig ein Energieausweis fällig wird — bei Eigentümerwechsel, bei Neuvermietung, nach zehn Jahren Gültigkeit. Wir nehmen Ihnen den Vorgang ab: zu gestaffelten Preisen ab dem vierten Objekt, mit einem festen Ansprechpartner statt einer Warteschleife.
Sechs Punkte, die auf den Arbeitsalltag einer Verwaltung zugeschnitten sind — nicht auf den einmaligen Verkauf eines Einfamilienhauses.
Je mehr Ausweise Sie in zwölf Monaten beauftragen, desto günstiger wird jeder einzelne — bis zu 30 % unter dem regulären Preis. Die erste Stufe greift schon ab vier Objekten.
Kein Vertrag, keine Mindestmenge, keine Vorauszahlung und kein Kontingent, das am Jahresende verfällt. Sie können mit einem einzigen Objekt anfangen und danach entscheiden.
Mit der Freischaltung bekommen Sie eine WhatsApp-Nummer, die nur Partnerverwaltungen erhalten, und einen festen Ansprechpartner mit Namen. Antwort Mo–Fr von 9 bis 18 Uhr.
Objekte aus Ihrer Verwaltungssoftware exportieren, nach unserer Vorlage befüllen, eine Datei hochladen — fertig. Kein Formular je Gebäude, auch nicht bei fünfzig Objekten.
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Wir führen die Ablaufdaten Ihrer Objekte mit und melden uns rechtzeitig vorher — damit kein Verkauf an einem abgelaufenen Dokument hängt.
Sie entscheiden je Objekt, wer den Beleg bekommt: die Eigentümergemeinschaft, der einzelne Eigentümer oder Ihre Verwaltung als Sammelrechnung.
Alle Preise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer, Fachprüfung durch einen Energieeffizienz-Experten, DIBt-Registrierung und Zustellung als PDF.
| Ausweise in 12 Monaten | Rabatt | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|---|
| 1 – 3regulärer Preis | — | 69,90 € | 119,90 € |
| ab 4 | 15 % | 59,40 € | 101,90 € |
| ab 10 | 25 % | 52,40 € | 89,90 € |
| ab 20beste Stufe | 30 % | 48,90 € | 83,90 € |
Rollierend über zwölf Monate, nicht im Voraus. Sie sagen keine Menge zu und zahlen nichts vorab. Die neue Stufe gilt ab dem Ausweis, mit dem Sie die Schwelle erreichen, und dann für zwölf Monate ab diesem Zeitpunkt.
Bereits abgerechnete Ausweise werden nicht nachvergütet. Die Stufe wirkt nach vorn. Das ist der Preis dafür, dass es keine Vorauszahlung und kein Kontingent gibt, das am Jahresende verfällt.
Die Express-Bearbeitung wird nicht gestaffelt. Sie kostet unverändert 39,99 € je Auftrag und lässt sich für einzelne Objekte dazubuchen — etwa wenn eine Besichtigung kurzfristig ansteht. Mehr dazu auf der Seite Express-Energieausweis.
Unterhalb von vier Ausweisen zahlen Sie den regulären Preis — nie mehr als ein Privatkunde. Ob ein Objekt einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis braucht, hängt am Gebäude und nicht am Preis; beide sind gleichermaßen rechtsgültig.
Bei mehreren Objekten laden Sie eine CSV-Datei hoch statt Formulare auszufüllen: Export aus Ihrer Verwaltungssoftware, Spalten nach unserer Vorlage, eine Datei für den ganzen Schwung. Wer lieber ohne Datei arbeitet, schickt die Liste per E-Mail.
Fehlt etwas, fragen wir gesammelt nach statt objektweise.
Sie schicken uns das Formular unten oder rufen an. Wir melden uns mit den Konditionen, richten Ihr Partnerkonto ein und übergeben die Nummer für den direkten Draht.
In der Regel am nächsten WerktagEinzeln oder als CSV-Datei für den ganzen Schwung. Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und legen alle Vorgänge auf einmal an.
CSV-Upload für MassenbestellungenEin Energieeffizienz-Experte prüft, registriert beim DIBt und liefert das PDF. Die Rechnung geht an Sie oder direkt an den Eigentümer — wie Sie es je Objekt festgelegt haben.
1–3 Werktage je AusweisDer häufigste Ärger im Tagesgeschäft ist nicht der Preis, sondern die Rückfrage, die drei Tage liegen bleibt. Deshalb bekommen Partnerverwaltungen einen kurzen Weg.
Die WhatsApp-Nummer für Partnerverwaltungen erhalten Sie mit der Freischaltung — sie steht bewusst nicht öffentlich auf dieser Seite, sonst wäre es derselbe Kanal wie für alle anderen. Dazu kommt ein fester Ansprechpartner, der Ihre Objekte kennt.
Schreiben können Sie jederzeit. Beantwortet wird Mo–Fr von 9 bis 18 Uhr; wir versprechen keine Nachtschicht, die es nicht gibt. Für eilige Fälle gibt es die Express-Bearbeitung, nicht den späteren Chat.
Nur für Partnerverwaltungen. Nummer und Ansprechpartner kommen mit der Freischaltung.
0800 5890634 — Mo–Fr 9–18 Uhr, ohne Warteschleifenmenü.
info@hausundenergie.de — für Objektlisten und Unterlagen im Anhang.
Rückruf vereinbaren — 15 Minuten, wenn Sie lieber sprechen.
Die Zuständigkeit ist der Punkt, an dem im Alltag die meiste Zeit verloren geht. Kurz sortiert.
Bei der Eigentümergemeinschaft liegt die Zuständigkeit bei der Verwaltung, nicht beim einzelnen Wohnungseigentümer. Der Ausweis gilt immer für das gesamte Gebäude — eine einzelne Wohnung bekommt keinen eigenen.
Will ein Eigentümer verkaufen oder vermieten, fordert er den Ausweis bei Ihnen an. Liegt keiner vor, wird die Erstellung über einen Beschluss der Eigentümerversammlung angestoßen.
In der Mietverwaltung bleibt der Eigentümer verpflichtet, die Beauftragung läuft aber praktisch fast immer über Sie — Sie haben die Abrechnungen und den Zugang zum Objekt.
Wer die Pflichtangaben schuldet, steht in § 87 GEG — die Hausverwaltung ist dort nicht ausdrücklich genannt, als Beauftragte des Eigentümers aber mitverantwortlich, sobald sie Vermietung und Anzeigenschaltung übernimmt. Im Verwaltungsvertrag sollte geregelt sein, wer die Daten bereitstellt. Ausführlich im Magazin: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und Wann ein Energieausweis Pflicht ist.
Nichtwohngebäude im Bestand? Für Büro-, Handels- oder Praxisobjekte gelten diese Konditionen nicht: Der Aufwand hängt dort an der Zonierung des Gebäudes, nicht an der Fläche, und der Ausweis ist nicht online bestellbar. Wir erstellen Ihnen dafür ein eigenes Angebot — fünf Angaben genügen. Hintergrund im Magazin: Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Unverbindlich und in zwei Minuten ausgefüllt. Wir melden uns mit Ihren Konditionen zurück — in der Regel am nächsten Werktag.
Wir melden uns mit Ihren Konditionen zurück, in der Regel am nächsten Werktag. Dabei bekommen Sie auch die Nummer für den direkten Draht.
Bitte versuchen Sie es später erneut – oder schreiben Sie uns direkt an info@hausundenergie.de.
Lieber sprechen? Rufen Sie uns kostenlos unter 0800 5890634 an (Mo–Fr 9–18 Uhr) oder vereinbaren Sie einen Rückruf. Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich für diese Anfrage.
Ab dem ersten Objekt, weil das Konto selbst nichts kostet: keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme, keine Laufzeit.
Der Preisvorteil greift ab dem vierten Ausweis in zwölf Monaten. Darunter zahlen Sie die regulären Preise — Sie zahlen also nie mehr als ein Privatkunde, ab vier Objekten weniger.
Nein. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung, keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Sie bestellen so viele Ausweise, wie Sie brauchen — die Staffelstufe ergibt sich hinterher aus der tatsächlichen Zahl. Wenn Sie ein Jahr lang gar nichts bestellen, entstehen Ihnen keine Kosten.
Rollierend über die letzten zwölf Monate. Die neue Stufe gilt ab dem Ausweis, mit dem Sie die Schwelle erreichen, und dann für zwölf Monate ab diesem Zeitpunkt.
Sie müssen also nichts im Voraus zusagen und nichts im Voraus bezahlen. Bereits abgerechnete Ausweise werden nicht rückwirkend nachvergütet — die Stufe wirkt nach vorn.
Das entscheiden Sie je Objekt. Wir stellen die Rechnung wahlweise direkt an den Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft oder gesammelt an Ihre Verwaltung. Bei der Sammelrechnung erhalten Sie einmal im Monat einen Beleg mit allen Objekten und Aktenzeichen, damit Sie sauber umlegen können.
Über den CSV-Upload in Ihrem Partnerkonto. Sie exportieren die Objekte aus Ihrer Verwaltungssoftware, füllen die Spalten nach unserer Vorlage und laden eine einzige Datei hoch — ein Formular je Gebäude entfällt.
Wir prüfen die Datei auf Vollständigkeit, legen alle Vorgänge auf einmal an und melden uns bei Lücken gesammelt zurück statt objektweise. Wer lieber ohne Datei arbeitet, schickt die Liste weiterhin per E-Mail.
Nein. Die Express-Bearbeitung kostet unverändert 39,99 € je Auftrag und wird nicht gestaffelt — sie ist eine Zusatzleistung und keine Menge. Gestaffelt wird der Ausweis selbst. Sie können Express jederzeit für einzelne Objekte dazubuchen, etwa wenn eine Besichtigung kurzfristig ansteht.
Nein, und das hat einen fachlichen Grund: Ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude ist nicht online bestellbar. Sein Aufwand hängt an der Zonierung des Gebäudes, nicht an der Fläche, und die Skala ist eine andere als bei Wohngebäuden.
Für Gewerbeobjekte in Ihrem Bestand erstellen wir deshalb ein eigenes Angebot. Fünf Angaben genügen uns dafür.
Mit der Freischaltung bekommen Sie eine WhatsApp-Nummer, die nur Partnerverwaltungen erhalten, dazu einen festen Ansprechpartner mit Namen. Schreiben können Sie jederzeit; beantwortet wird Mo–Fr von 9 bis 18 Uhr.
Gedacht ist der Kanal für kurze Wege: fehlende Abrechnung, Rückfrage zu einem laufenden Vorgang, Korrektur nach der Vorschau. Für die Bestellung selbst brauchen Sie ihn nicht.
Die WEG-Verwaltung, nicht der einzelne Wohnungseigentümer. Der Ausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nie für eine einzelne Wohnung.
Will ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen oder vermieten, fordert er den Ausweis bei Ihnen an. Liegt keiner vor, wird die Erstellung über einen Beschluss der Eigentümerversammlung angestoßen. Ausführlich im Magazin: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Wann wurde Ihr Gebäude gebaut?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wurde das Gebäude nach 1977 energetisch saniert?
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Fünf Angaben genügen für eine belastbare Einschätzung. Wir melden uns innerhalb eines Werktags — unverbindlich und kostenfrei.
Wir sehen uns Ihre Angaben an und melden uns innerhalb eines Werktags mit einer Einschätzung. Eilt es? Rufen Sie uns unter 0800 5890634 an.
Bitte versuchen Sie es später erneut — oder schreiben Sie uns direkt an info@hausundenergie.de.
Unverbindlich · keine Bestellung · Ihre Angaben gehen nur an uns