Energieausweis vom Schornsteinfeger: Was kostet er?
Schornsteinfeger verlangen zwischen 70 und 600 € für einen Energieausweis. Wir zeigen, was die Kosten beeinflusst und wie Sie den gleichen Ausweis ab 69,90 € erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Zusammenfassung
Ein Schornsteinfeger berechnet für einen Energieausweis typischerweise 70 bis 600 Euro — je nach Ausweisart und Aufwand. Ein einfacher Verbrauchsausweis kostet 70 bis 300 Euro, ein Bedarfsausweis 150 bis 600 Euro.
Online-Anbieter stellen das identische, rechtsgültige Dokument ab 69,90 Euro aus. Beide Varianten werden beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und sind 10 Jahre gültig.
Was kostet ein Energieausweis vom Schornsteinfeger?
Der Schornsteinfeger gehört für viele Hausbesitzer zu den ersten Ansprechpartnern, wenn ein solches Dokument benötigt wird.
Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger kennt er das Gebäude oft bereits von den regelmäßigen Feuerstättenschauen und genießt großes Vertrauen. Doch dieser Komfort hat seinen Preis.
je nach Ausweisart und Aufwand
Ersparnis möglich: bis 80 %
Die Preise variieren je nach Ausweisart, Region und individuellem Aufwand. In ländlichen Gebieten können sie etwas niedriger ausfallen, während in Ballungsräumen wie München, Hamburg oder Frankfurt häufig am oberen Ende der Spanne abgerechnet wird.
Zusätzliche Posten für Anfahrt oder besonders komplexe Immobilien sind keine Seltenheit.
| Leistung | Schornsteinfeger | Online-Anbieter |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | 70–300 € | ab 69,90 € |
| Bedarfsausweis | 150–600 € | ab 119,90 € |
| DIBt-Registrierung | Inklusive | Inklusive |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Bearbeitungszeit | 1–3 Wochen | Sofort – 3 Werktage |
| Vor-Ort-Termin | Erforderlich | Nicht nötig |
Zahlen Sie überhaupt neu — oder gilt Ihr alter Ausweis noch?
Bevor Sie Angebote vergleichen, lohnt der Blick auf das Dokument, das Sie vielleicht schon haben.
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre; viele Eigentümer lassen einen neuen erstellen, obwohl der alte für den anstehenden Verkauf noch ausgereicht hätte. Das Ausstellungsdatum steht auf Seite 1.
Gültigkeits-Check
Ist Ihr Energieausweis noch gültig?
Das Dokument ist 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Prüfen Sie hier, ob Ihr aktueller Ausweis noch gilt.
Sie finden das Datum auf Seite 1 Ihres Energieausweises.
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Wovon hängen die Kosten für den Energieausweis ab?
Die große Preisspanne von 70 bis 600 Euro erklärt sich durch mehrere Faktoren. Wenn Sie diese kennen, können Sie die Angebote besser einordnen und gezielt sparen.
- Gebäudegröße & -typ — Mit zunehmender Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten steigt der Aufwand. Mehrfamilienhäuser erfordern komplexere Berechnungen, weshalb Aufschläge pro Wohneinheit üblich sind.
- Ausweisart & Datenerhebung — Der verbrauchsorientierte Ausweis kann oft ohne Vor-Ort-Termin erstellt werden. Beim Bedarfsausweis sind Begehung, Fotodokumentation und detaillierte Berechnungen nötig — daher die deutlich höheren Kosten.
- Regionale Unterschiede — In Ballungsräumen mit viel Konkurrenz sind die Preise oft niedriger. In ländlichen Gebieten mit wenigen qualifizierten Ausstellern können sie deutlich höher ausfallen.
- Zusatzleistungen & Pakete — Viele Betriebe kombinieren die Ausstellung mit Feuerstättenschau oder Heizungswartung. Paketangebote können günstiger sein, erhöhen aber die Gesamtrechnung.
Erstellung von Energieausweisen: Was der Schornsteinfeger leistet
Wenn Sie den Ausweis beim Schornsteinfeger beauftragen, umfasst der übliche Leistungsumfang folgende Punkte:
- Terminvereinbarung und ggf. Anfahrt zum Gebäude
- Erfassung aller relevanten Gebäudedaten
- Prüfung der Verbrauchsdaten oder Vor-Ort-Begehung
- Energetische Berechnung und Einstufung
- DIBt-Registrierung mit offizieller Nummer
- Übergabe des fertigen Ausweises mit Erläuterung
Bedarfsausweise enthalten zudem allgemeine Modernisierungsempfehlungen zu Dämmung, Fenstern oder Heiztechnik. Beim Online-Anbieter erhalten Sie den gleichen Leistungsumfang — nur ohne Vor-Ort-Termin und Anfahrt.
Die Datenerfassung übernehmen Sie selbst in wenigen Minuten, ein qualifizierter Energieberater prüft und erstellt das Dokument.
Energieausweis beantragen: Ablauf und nötige Unterlagen
Wer einen Energieausweis beantragen möchte, durchläuft beim Schornsteinfeger und beim Online-Anbieter dieselben fünf Schritte. Der Unterschied liegt allein in Tempo und Preis:
- Ausweisart klären — Prüfen Sie zuerst, ob für Ihr Wohngebäude die verbrauchs- oder die bedarfsorientierte Variante zulässig ist. Davon hängen Aufwand und Kosten ab.
- Unterlagen zusammenstellen — Welche Angaben Sie dafür brauchen, zeigt die Liste im Anschluss.
- Angebot einholen — Preise und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich stark; wie Sie richtig vergleichen, steht in Spartipp 2.
- Ausstellung — Der Aussteller prüft die Daten, berechnet die Kennwerte und erstellt das Dokument.
- DIBt-Registrierung — Erst mit der Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik halten Sie einen gültigen Energieausweis in den Händen.
Diese Unterlagen sollten Sie für die Erstellung bereithalten:
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
- Baujahr beziehungsweise Jahr des Bauantrags
- Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
- Heizungsart, Alter der Anlage und Art der Warmwasserbereitung
- Beim Bedarfsausweis zusätzlich: Aufbau von Außenwänden, Fenstern, Dach, Keller und Dämmung
Wer diese Unterlagen zusammen hat, ist für beide Wege gerüstet — sie sind dieselben, egal wer den Ausweis ausstellt.
Online entfallen Terminvereinbarung und Anfahrt: Die Bescheinigung liegt in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach der Dateneingabe vor.
Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis im Kostenvergleich
Welcher Ausweis für Ihre Immobilie vorgeschrieben ist, hängt von Baujahr und Größe des Gebäudes ab. Die beiden Varianten unterscheiden sich grundlegend in der Berechnungsmethode — und damit auch im Aufwand und Preis beim Schornsteinfeger.
Verbrauchsausweis: Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (70–300 €)
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist die einfachere und günstigere Variante.
Für die Ausstellung benötigen Sie lediglich die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Abrechnungsjahre sowie einige Grunddaten zum Gebäude (Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart).
Beim Schornsteinfeger kostet er in der Regel 70 bis 300 Euro. Für Stammkunden oder in Kombination mit anderen Leistungen sind teilweise Preise im unteren Bereich möglich. Online erhalten Sie das identische Dokument bereits ab 69,90 Euro.
Bedarfsausweis: energetischer Zustand statt Nutzerverhalten (150–600 €)
Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand von Gebäudehülle und Anlagentechnik unabhängig vom Nutzerverhalten. Er erfordert eine technische Analyse von Außenwänden, Fenstern, Dach, Keller und Heizungsanlage.
Dieser höhere Aufwand spiegelt sich im Preis wider: Beim Schornsteinfeger zahlen Sie typischerweise 150 bis 600 Euro, bei größeren Mehrfamilienhäusern auch darüber.
Er ist die aussagekräftigere Variante und wird in bestimmten Fällen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Online erhalten Sie ihn ab 119,90 Euro — mit der gleichen rechtlichen Gültigkeit.
Achtung: Bedarfsausweis-Pflicht
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 Abs. 3 GEG).
Ab fünf Wohneinheiten, bei einem Bauantrag nach dem 01.11.1977 oder nach einer entsprechenden Sanierung haben Sie dagegen die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis (§ 79 Abs. 1 GEG).
Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Prüfen Sie daher vorab, welche Variante Sie benötigen.
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Die Pflicht knüpft nicht an den Besitz, sondern an die Verwertung Ihrer Immobilie an.
Ein gültiger Energieausweis muss vorliegen, sobald Sie ein Wohngebäude verkaufen, neu vermieten oder verpachten — und er ist potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung vorzulegen.
Auch beim Neubau schreibt das Gebäudeenergiegesetz die Ausstellung vor: Nach Fertigstellung übergibt der Bauherr einen Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 1 GEG).
Welche Fristen, Ausnahmen und Vorlagepflichten 2026 im Detail gelten, lesen Sie im Magazin Energieausweis-Pflicht 2026 →. Welche der beiden Arten von Energieausweisen für Ihr Gebäude zulässig ist, klärt der Vergleich Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis →.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen — und welcher Schornsteinfeger?
Nicht jeder Schornsteinfeger darf automatisch Energieausweise ausstellen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in § 88, welche Personen ausstellungsberechtigt sind. Dazu zählen:
- Energieeffizienz-Experten und Bauingenieure mit entsprechender Ausbildung
- Ein qualifizierter Schornsteinfeger mit nachgewiesener Zusatzqualifikation im Bereich Energieeffizienz
- Handwerksmeister relevanter Gewerke (z. B. Heizungsbau, Kältetechnik)
- Absolventen technischer oder naturwissenschaftlicher Studiengänge mit Weiterbildung
Ein amtliches Verzeichnis der Ausstellungsberechtigten gibt es nicht. Eigentümer sollten sich die Berechtigung nach § 88 GEG deshalb bei der Angebotsanfrage nachweisen lassen — vom Handwerksbetrieb vor Ort ebenso wie vom Online-Anbieter.
Die Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist dafür keine Voraussetzung, aber die zuverlässigste Anlaufstelle für die Suche. Die Gültigkeit erkennen Sie später an der DIBt-Registriernummer auf dem Ausweis.
Wichtig zu wissen
Unabhängig davon, ob ein Schornsteinfeger, ein Energieeffizienz-Experte oder ein Online-Anbieter den Energieausweis erstellt: Alle Ausweise sind rechtlich gleichwertig.
Sie werden identisch beim DIBt registriert, haben die gleiche 10-jährige Gültigkeit und erfüllen die gleichen gesetzlichen Anforderungen nach GEG.
Warum ist der Schornsteinfeger so teuer?
Die deutlich höheren Kosten beim Schornsteinfeger im Vergleich zu Online-Anbietern haben mehrere Ursachen. Es handelt sich nicht um eine höhere Qualität des Energieausweises selbst, sondern um den Aufwand des Prozesses:
- Vor-Ort-Begehung: Er kommt persönlich zum Gebäude. Bei einem Bedarfsausweis inspiziert er Fassade, Fenster, Dach, Keller und Heizungsanlage — das dauert je nach Objekt 1 bis 3 Stunden.
- Anfahrtskosten: Fahrtzeit und Fahrzeugkosten werden direkt oder indirekt auf den Preis aufgeschlagen. In ländlichen Gebieten kann die Anfahrt erheblich sein.
- Zeitaufwand: Von der Terminvereinbarung über die Begehung bis zur Ausstellung vergehen häufig 2 bis 3 Stunden reiner Arbeitszeit — dazu kommt die Verwaltung.
- Verwaltungskosten: Büro, Personal, Versicherung und Fortbildungen schlagen sich in den Stundensätzen nieder.
- Begrenzte Konkurrenz: Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger hat er in seinem Kehrbezirk eine etablierte Stellung. Viele Hauseigentümer fragen gar nicht erst nach günstigeren Alternativen.
- Keine Skaleneffekte: Jeder Ausweis erfordert einen individuellen Vor-Ort-Termin. Online-Anbieter können durch digitale Prozesse deutlich mehr Aufträge pro Tag verarbeiten.
Diese Aufnahme ist echte Arbeitszeit, und sie fällt bei jedem einzelnen Auftrag neu an.
Keiner dieser Punkte betrifft die Qualität des Dokuments — sie erklären den Aufwand, nicht die fachliche Güte. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis:
Gut zu wissen
Schornsteinfeger sind nicht automatisch besser qualifiziert als Online-Anbieter. Beide müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen.
Bei seriösen Online-Anbietern wie Haus & Energie prüfen zertifizierte Energieeffizienz-Experten jeden Ausweis — die gleiche fachliche Qualifikation wie bei einer Vor-Ort-Erstellung.
5 Spartipps: So senken Sie die Kosten für den Energieausweis
1. Unterlagen vorab vorbereiten
Wer Heizkostenabrechnungen, Grundrisse und Baubeschreibungen vollständig bereithält, reduziert den Aufwand für den Aussteller. Besonders beim Verbrauchsausweis lassen sich so günstigere Pauschalen aushandeln.
2. Mehrere Angebote vergleichen
Holen Sie mindestens drei Angebote ein — vom Schornsteinfeger, vom Energieberater und vom Online-Anbieter. Achten Sie auf den exakt gleichen Leistungsumfang, um die Preise sinnvoll vergleichen zu können.
3. Richtige Variante wählen
Wenn Sie die Wahl haben, prüfen Sie, ob der günstigere Verbrauchsausweis ausreicht. Bei sanierungsbedürftigen Gebäuden kann sich die bedarfsorientierte Berechnung lohnen, da sie konkrete Einsparpotenziale bei Dämmung und Heiztechnik aufzeigt.
4. Online-Anbieter nutzen
Für eine reine Ausstellung ohne zusätzliche Beratung bieten seriöse Online-Anbieter das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei Haus & Energie erhalten Sie den rechtsgültigen Verbrauchsausweis ab 69,90 Euro.
5. Unseriöse Billigangebote meiden
Extrem günstige Angebote ohne jede Prüfung der Gebäudedaten können zu fehlerhaften Ergebnissen führen. Bei Mängeln drohen Bußgelder bis 10.000 Euro. Achten Sie auf Transparenz beim Leistungsumfang und eine nachvollziehbare Datenerhebung.
Die günstigere Alternative: Online-Energieausweis
Der Online-Energieausweis ist die zeitgemäße Alternative zum Schornsteinfeger. Der Prozess ist denkbar einfach: Sie geben die Gebäudedaten in ein Online-Formular ein — das dauert durchschnittlich nur 5 Minuten.
Ein qualifizierter Energieberater prüft Ihre Angaben, erstellt den Ausweis und registriert ihn beim DIBt. Sie erhalten ein rechtsgültiges Dokument, das in allen Belangen identisch ist mit dem Ausweis vom Schornsteinfeger.
Vorteile
- Rechtsgültig nach dem Gebäudeenergiegesetz
- DIBt-Registrierung inklusive
- Sofort als PDF verfügbar
- Von zertifizierten Energieeffizienz-Experten geprüft
- Kostenlose Vorschau vor Kauf
Nachteile
- Kein persönlicher Vor-Ort-Termin
- Eigene Dateneingabe erforderlich
Unterm Strich bleibt der Online-Weg für den Regelfall — Verkauf oder Vermietung ohne besondere bauliche Eigenheiten — die deutlich günstigere Wahl bei gleicher Rechtswirkung.
Bis zu 80 % günstiger — Online-Energieausweis ab 69,90 €
Gleiche Rechtsgültigkeit wie beim Schornsteinfeger — nur deutlich günstiger. DIBt-registriert, von Energieeffizienz-Experten geprüft.
Wann lohnt sich der Schornsteinfeger trotzdem?
Trotz der deutlich höheren Kosten gibt es Situationen, in denen der Gang zum Schornsteinfeger sinnvoll sein kann. Das betrifft vor allem Fälle, in denen Sie mehr als nur ein Dokument benötigen:
- Umfassende Energieberatung gewünscht: Wenn Sie nicht nur einen Ausweis brauchen, sondern eine fundierte Beratung zu Einsparmöglichkeiten und Sanierungsmaßnahmen suchen, kann der Vor-Ort-Termin sinnvoll sein.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Für die Erstellung eines geförderten Sanierungsfahrplans ist eine Vor-Ort-Begehung ohnehin notwendig. In diesem Fall lässt sich das Dokument gleich miterstellen.
- Komplexe Gebäude: Bei sehr alten, denkmalgeschützten oder baulich ungewöhnlichen Immobilien kann eine persönliche Begutachtung die Datenqualität verbessern.
- Wenig Erfahrung mit Online-Formularen: Ältere Eigentümer, die sich mit der digitalen Dateneingabe unsicher fühlen, schätzen den persönlichen Kontakt.
- Kombination mit regulärem Termin: Steht ohnehin eine Feuerstättenschau an, lässt sich der Ausweis effizient mitnehmen — fragen Sie nach einem Paketpreis.
Alle fünf Fälle haben eines gemeinsam: Sie brauchen mehr als das Dokument. Genau daran lässt sich die Entscheidung festmachen.
Unser Tipp
Benötigen Sie nur einen Energieausweis für Verkauf oder Vermietung? Dann sparen Sie mit dem Online-Ausweis 200 bis 400 Euro.
Planen Sie hingegen eine umfassende energetische Sanierung, investieren Sie besser in eine qualifizierte Vor-Ort-Energieberatung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt davon 50 % des förderfähigen Honorars: Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € (ein bis zwei Wohneinheiten), ab drei Wohnungen bei 850 €.
Unser Fazit
Der Energieausweis vom Schornsteinfeger ist eine vertrauenswürdige, aber deutlich teurere Option.
Für eine reine Ausstellung — ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — bietet die Online-Erstellung das gleiche Ergebnis bei einem Bruchteil der Kosten.
Der Ausweis ist rechtlich identisch, wird beim DIBt registriert und ist 10 Jahre lang gültig.
Für einen reinen Energieausweis zum Verkauf oder zur Vermietung gibt es keinen Grund, 70–600 € beim Schornsteinfeger zu bezahlen. Online erhalten Sie den identischen, rechtsgültigen Ausweis ab 69,90 €.
— Stefan Richter, Energieberater bei Haus & Energie
Nur wenn Sie über den Ausweis hinaus eine persönliche Energieberatung oder einen Sanierungsfahrplan wünschen, ist der höhere Preis gerechtfertigt.
Für alle anderen Fälle empfehlen wir den Online-Verbrauchsausweis ab 69,90 € oder den Bedarfsausweis ab 119,90 € — rechtssicher, schnell und von Energieeffizienz-Experten geprüft.
Häufige Fragen zum Energieausweis vom Schornsteinfeger
Ja, aber nicht automatisch: Ausstellungsberechtigt ist nach § 88 GEG nur ein qualifizierter Schornsteinfeger mit nachgewiesener Zusatzqualifikation im Bereich Energieeffizienz.
Maßgeblich ist allein § 88 GEG — ein amtliches Register der Aussteller gibt es nicht. Lassen Sie sich die Ausstellungsberechtigung nachweisen und prüfen Sie am fertigen Ausweis die DIBt-Registriernummer.
Die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist die zuverlässigste Anlaufstelle für die Suche; verpflichtend wird der Eintrag erst bei geförderten Leistungen wie dem Sanierungsfahrplan.
Die Kosten für einen Energieausweis liegen beim Schornsteinfeger bei 70 bis 300 Euro für den Verbrauchsausweis und 150 bis 600 Euro für den Bedarfsausweis. Online kosten dieselben Dokumente ab 69,90 € beziehungsweise ab 119,90 € — bei identischer Rechtsgültigkeit.
Von der Terminvereinbarung über die Vor-Ort-Begehung bis zur Ausstellung vergehen in der Regel ein bis drei Wochen.
Der Aufwand für die Erstellung liegt bei zwei bis drei Stunden reiner Arbeitszeit. Online erhalten Sie die Bescheinigung sofort bis spätestens drei Werktage nach der Dateneingabe.
Für den Verbrauchsausweis genügen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre sowie Baujahr, Wohnfläche und Heizungsart.
Wer einen Bedarfsausweis beantragen möchte, braucht zusätzlich Angaben zu Außenwänden, Fenstern, Dach, Keller und Heizungsanlage — sie sind die Grundlage für die Berechnung.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig — beim Schornsteinfeger genauso wie beim Online-Anbieter. Danach benötigen Sie für Verkauf oder Vermietung einen neuen Energieausweis.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs und den Bedarfsausweis auf Basis einer technischen Analyse der Bausubstanz, unabhängig vom Nutzerverhalten.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, ist die bedarfsorientierte Variante vorgeschrieben.
Wurde das Gebäude seither entsprechend saniert oder hat es mindestens fünf Wohneinheiten, haben Sie die Wahl.