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Sanierung

Sanierungsempfehlungen im Energieausweis

Was die Modernisierungsempfehlungen auf Seite 4 bedeuten: typische Maßnahmen, rechtliche Pflichten nach GEG und der Weg zur Förderung mit iSFP-Bonus.

Energieberater misst im Dachboden mit dem Zollstock die Dämmstärke auf der obersten Geschossdecke.

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassung — Stand: August 2026

Was steht auf Seite 4? Jeder Energieausweis enthält als Pflichtbestandteil Modernisierungsempfehlungen (§ 84 GEG). Der Aussteller muss individuelle, auf das Gebäude bezogene Vorschläge machen — pauschale Standardtexte sind nicht zulässig.

Muss ich die Empfehlungen umsetzen? Nein. Die Sanierungsempfehlungen sind eine Orientierungshilfe, keine Umsetzungspflicht. Der Eigentümer entscheidet selbst, ob, wann und in welchem Umfang er saniert.

Warum lohnt sich ein genauer Blick?

Wer die Empfehlungen strategisch nutzt und über einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in die Umsetzung geht, sichert sich 5 % mehr Förderung und bis zu doppelt so hohe förderfähige Kosten.

Das ist ein finanzieller Hebel, der bei einem Einfamilienhaus schnell mehrere tausend Euro ausmacht.

Energetische Qualität ablesen: Wo im Energieausweis die Empfehlungen herkommen

Die Vorschläge auf Seite 4 fallen nicht vom Himmel — sie leiten sich aus den Kennwerten der Seiten davor ab.

Ein Energieausweis für Wohngebäude weist als zentrale Größe den Endenergiebedarf beziehungsweise den Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a) aus: beim Bedarfsausweis auf Seite 2, beim Verbrauchsausweis auf Seite 3.

Die beiden Berechnungsverfahren unterscheiden sich dabei grundlegend. Der bedarfsorientierte Ausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauteilen, Dämmstandard und Anlagentechnik.

Verbrauchsausweise leiten den Wert dagegen aus den Abrechnungen der letzten drei Jahre ab und bilden damit auch das Nutzerverhalten ab, nicht allein die energetische Qualität der Immobilie.

Für die Empfehlungen ist dieser Unterschied entscheidend: Nur das bedarfsorientierte Verfahren zeigt bauteilgenau, wo die größten Verluste sitzen.

Aus dem Kennwert ergibt sich die Energieeffizienzklasse. Die Skala reicht nach Anlage 10 zu § 86 GEG von A+ bis H und lässt sich am Bandtacho ablesen; sie schafft die Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden.

Wer zwei Immobilien nebeneinanderlegt, erkennt an Klasse und Kennwert den energetischen Zustand, ohne selbst rechnen zu müssen.

Seite 4 übersetzt diesen Befund in konkrete Schritte — sie beantwortet die Frage, wie sich die Energieeffizienz eines Gebäudes mit vertretbarem Aufwand verbessern lässt.

Seite 4 im Energieausweis: Was die Modernisierungsempfehlungen über Ihr Gebäude aussagen

Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — Seite 4 ist gesetzlicher Pflichtbestandteil jedes Energieausweises. Bereits auf Seite 1 findet sich der Vermerk, dass die Modernisierungsempfehlungen Teil des Ausweises sind.

Das Musterformular ist in der Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem GEG festgelegt (§ 85 Abs. 8 GEG).

Vor der Erstellung muss der Aussteller eine Vor-Ort-Begehung durchführen oder sich geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes zur Verfügung stellen lassen (§ 84 Abs. 1 GEG). Auf dieser Grundlage erstellt er individuelle Empfehlungen.

  • Maßnahmenvorschläge — Konkrete Tabelle mit Sanierungsempfehlungen: jede Maßnahme wird beschrieben und als Einzelmaßnahme oder Teil einer Gesamtmodernisierung eingeordnet
  • Kosteneffizienz-Einschätzung — Der Aussteller kann freiwillig die geschätzte Amortisationszeit und die Kosten pro eingesparter kWh Endenergie angeben
  • Kontaktfeld — Verweis auf weiterführende Beratung und ergänzende Erläuterungen des Ausstellers
  • Keine Empfehlung möglich — Bei Neubauten oder bereits umfassend sanierten Gebäuden vermerkt der Aussteller ausdrücklich, dass keine kosteneffizienten Maßnahmen möglich sind
Seite 4 des amtlichen Energieausweis-Musters für Wohngebäude: die Maßnahmentabelle der Modernisierungsempfehlungen, markiert mit vier goldenen Ziffernmarken. Maßnahmentabelle Jede Zeile eine Empfehlung: Bau- oder Anlagenteil plus Maßnahmenbeschreibung in einzelnen Schritten — der Kern von Seite 4. Einzelmaßnahme oder größere Modernisierung Die zwei Ankreuzspalten ordnen jede Maßnahme ein — diese Einordnung entscheidet später über den Förderweg. Amortisation und Kosten je Kilowattstunde Freiwillige Angaben des Ausstellers: geschätzte Amortisationszeit und geschätzte Kosten pro eingesparter Kilowattstunde Endenergie. Vermerk „nicht möglich“ Bei Neubauten oder bereits umfassend sanierten Gebäuden kreuzt der Aussteller an, dass keine kosteneffizienten Maßnahmen möglich sind — die Tabelle bleibt dann leer.
Wie Seite 4 aufgebaut ist Marke 1 die Maßnahmentabelle, Marke 2 die Spalte für Einzelmaßnahme oder Gesamtmodernisierung, Marke 3 die freiwillige Angabe zu Amortisation und Kosten je eingesparter Kilowattstunde, Marke 4 der Vermerk „keine kosteneffizienten Maßnahmen möglich“.

Die Tabelle ist der Kern der Seite: Jede Zeile ist eine Maßnahme, und die Einordnung als Einzelmaßnahme oder Teil einer Gesamtmodernisierung entscheidet später über den Förderweg.

Auf der Seite selbst steht der gedruckte Hinweis: Die Modernisierungsempfehlungen dienen lediglich der Information und sind kein Ersatz für eine Energieberatung.

Wer eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Modernisierung seiner Immobilie braucht, geht daher den nächsten Schritt zu einer qualifizierten Beratung mit iSFP.

Der Bedarfsausweis liefert in der Regel detailliertere und aussagekräftigere Empfehlungen als der Verbrauchsausweis, da er auf einer ingenieurtechnischen Analyse der Gebäudehülle und Anlagentechnik basiert. Mehr dazu: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis →

Die 6 häufigsten Sanierungsempfehlungen: Modernisierungsmaßnahmen mit Kosten und Einsparung

Die Empfehlungen auf Seite 4 greifen in der Regel auf ein bewährtes Repertoire zurück. Diese sechs Maßnahmen tauchen am häufigsten auf:

  • bis 35 % — Wärmeverlust über ungedämmte Fassaden
  • bis 30 % — Wärmeverlust über ungedämmte Dächer
  • bis 41 % — Heizkostenersparnis mit Wärmepumpe vs. Gas
Illustriertes Einfamilienhaus, aus dem unterschiedlich breite Pfeile die Wärmeverluste über Dach, Außenwände, Fenster und Keller darstellen.
Wo die Wärme das Haus verlässt Die Breite der Pfeile folgt den Anteilen: bis 35 % über ungedämmte Außenwände, bis 30 % über das Dach, der Rest über Fenster und Kellerdecke. Deshalb steht die Hülle in den Empfehlungen fast immer vor der Anlagentechnik.

Die Reihenfolge im Bild ist kein Zufall: Sie entspricht der Reihenfolge, in der die Empfehlungen auf Seite 4 üblicherweise stehen.

Fassadendämmung

Über ungedämmte Außenwände entweichen bis zu 35 % der Heizwärme. Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) kostet 110–250 €/m² und spart durchschnittlich 19 % Heizenergie ein — bei einem typischen Einfamilienhaus rund 4.000 kWh pro Jahr.

Als Dämmstoffe kommen EPS (Polystyrol), Mineralwolle, Holzfaserplatten oder PUR/PIR-Hartschaum zum Einsatz. Der GEG-Grenzwert liegt bei maximal 0,24 W/(m²K).

Halb gedämmte Hausfassade: rechts der alte Putz, links bereits montierte Dämmplatten mit Tellerdübeln und angesetztem Armierungsgewebe.
Wofür 110–250 € je Quadratmeter anfallen Ein Wärmedämmverbundsystem ist kein Anstrich, sondern ein Schichtaufbau: Kleber, Dämmplatte, Tellerdübel, Armierungsgewebe im Unterputz, Oberputz. Jede Schicht kostet Material und Arbeitszeit — und jede muss sitzen, sonst hält der U-Wert nicht.

Am halb fertigen Stück sieht man, warum die Spanne so breit ist: Untergrund, Dämmstoff und Putzaufbau bestimmen den Preis stärker als die Quadratmeterzahl.

Fenstertausch auf Dreifachverglasung

Moderne Dreifachverglasungen erreichen U-Werte von 0,5–0,95 W/(m²K) — gegenüber 4,5–5,5 W/(m²K) bei Einfachverglasung eine Reduktion der Wärmeverluste um bis zu 60 %.

Pro Standardfenster (Kunststoff, 3-fach) ist mit 500–800 € inklusive Einbau zu rechnen; für ein ganzes Einfamilienhaus liegen die Kosten bei 7.000–15.000 €. Die Fördervoraussetzung (Uw ≤ 0,95) erreicht in der Regel nur Dreifachverglasung.

Dachdämmung

Ungedämmte Dachflächen verursachen bis zu 30 % des Gesamtwärmeverlusts. Die Zwischensparrendämmung kostet 50–100 €/m² und spart 8–30 % Heizenergie.

Besonders attraktiv: Die Dämmung der obersten Geschossdecke mit nur 19–50 €/m² — eine der rentabelsten Maßnahmen überhaupt, oft innerhalb eines Tages umsetzbar.

Illustrierter Dachschnitt, zweigeteilt: links Dämmung zwischen den Sparren mit ausgebautem Raum, rechts Dämmung auf der obersten Geschossdecke mit kaltem Speicher darüber.
Zwei Ebenen, zwei Preise Links wird die Dämmung der Dachschräge folgend zwischen die Sparren gesetzt — der Raum darunter bleibt nutzbar. Rechts liegt sie flach auf der obersten Geschossdecke, der Speicher darüber wird kalt. Das erklärt den Abstand von 50–100 €/m² zu 19–50 €/m².

Welche der beiden Ebenen infrage kommt, entscheidet die Nutzung: Wer den Dachraum ausbauen will, kommt an der Zwischensparrendämmung nicht vorbei — für einen reinen Speicher wäre sie hinausgeworfenes Geld.

Heizungsmodernisierung

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (25.000–35.000 €) erzeugt aus 1 kWh Strom 3–4,5 kWh Wärme und spart gegenüber einer Gasheizung 38–41 % Heizkosten.

Nach Abzug der Förderung von bis zu 70 % — gerechnet auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten — liegt die effektive Eigeninvestition bei 7.500–15.400 €.

Reine Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schreibt § 43 GModG ab 2029 einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe vor: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.

Für bereits eingebaute Heizungen gilt diese Staffel nicht — sie dürfen weiterlaufen. Die frühere 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen.

Kellerdeckendämmung

Die einfachste und kostengünstigste Dämmmaßnahme: Platten von unten ankleben oder dübeln kostet 25–60 €/m², Gesamtkosten für ein EFH liegen bei 1.500–5.000 €, die Einsparung beträgt 5–10 % der Heizkosten.

Der Komfortgewinn durch eine um 3–5 °C wärmere Fußbodentemperatur ist sofort spürbar. Die Amortisation liegt bei nur 5–10 Jahren.

Solarthermie und Photovoltaik

Eine Solarthermieanlage mit Heizungsunterstützung (8.000–17.000 €) deckt 20–30 % des Gesamtwärmebedarfs.

Eine PV-Anlage mit 10 kWp (10.000–15.000 €, seit 2023 mehrwertsteuerfrei) spart rund 1.000–1.250 € Stromkosten pro Jahr — besonders in Kombination mit einer Wärmepumpe wirtschaftlich attraktiv.

Heizungsoptimierung und Dämmung von Rohrleitungen

Neben den sechs großen Posten nennt Seite 4 regelmäßig eine Gruppe kleinerer Modernisierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik.

Dazu zählen der hydraulische Abgleich, der die Wärmeverteilung auf die einzelnen Räume einregelt, der Austausch einer alten Umwälzpumpe gegen ein hocheffizientes Modell und die Dämmung von Rohrleitungen im unbeheizten Keller.

Diese Eingriffe kommen ohne Arbeiten an der Gebäudehülle aus und senken die Energiekosten spürbar.

Als BAFA-Einzelmaßnahme sind diese Arbeiten förderfähig — Kosten und Einsparung hängen jedoch stark von der vorhandenen Anlage ab und werden deshalb erst in der Beratung beziffert.

MaßnahmeEinsparungKosten EFHAmortisation
Fassadendämmung (WDVS)ca. 19 %18.000–30.000 €10–22 Jahre
Fenstertausch (3-fach)5–15 %7.000–15.000 €9–15 Jahre
Dachdämmung8–30 %5.000–30.000 €5–12 Jahre
Oberste Geschossdecke7–20 %1.100–6.400 €5–15 Jahre
Wärmepumpe38–41 % vs. Gas25.000–35.000 € (effektiv 7.000–10.000 €)5–12 Jahre
Kellerdeckendämmung5–10 %1.500–5.000 €5–10 Jahre
PV-Anlage 10 kWpca. 1.000–1.250 €/a10.000–15.000 €8–12 Jahre

Reihenfolge der energetischen Sanierung: Erst die Hülle, dann die Fülle

Die Reihenfolge ist entscheidend: Zuerst Dach, Fassade und Kellerdecke dämmen, dann Fenster tauschen. Erst danach die Heizung erneuern — so lässt sich die neue Anlage korrekt dimensionieren.

Wer erneuerbare Energien nutzen will, profitiert davon doppelt: In einem gut gedämmten Gebäude genügt eine kleinere Wärmepumpe, und Solarthermie wie Photovoltaik decken einen größeren Anteil des verbleibenden Bedarfs.

Eine energetische Sanierung in dieser Abfolge verhindert, dass Technik für einen Wärmebedarf ausgelegt wird, den es später gar nicht mehr gibt.

Dasselbe Haus dreimal nebeneinander: mit jedem Schritt wächst die Dämmschicht, die Verlustpfeile werden schmaler und das Heizgerät daneben kleiner.
Erst die Hülle, dann die Anlage Jede gedämmte Fläche senkt den Wärmebedarf — und erst der gesunkene Bedarf bestimmt, wie groß die neue Heizung sein muss. Wer zuerst die Anlage tauscht, kauft sie für ein Haus, das es danach nicht mehr gibt.

Das ist auch wirtschaftlich der Unterschied: Eine kleiner dimensionierte Wärmepumpe kostet weniger in der Anschaffung und läuft danach in einem günstigeren Betriebspunkt.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) legt die optimale Reihenfolge für Ihr Gebäude fest.

Sind Sanierungsempfehlungen Pflicht? Sanierungspflicht und Vorgaben des GEG

Die zentrale Vorschrift ist § 84 GEG: Der Aussteller hat Empfehlungen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes zu geben.

Diese Pflicht kann nicht durch Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller abbedungen werden.

Pflicht nur für den Aussteller

Der Aussteller muss Sanierungsempfehlungen geben. Der Eigentümer muss sie nicht umsetzen.

Quelle: § 84 GEG – Gebäudeenergiegesetz

Die Pflicht des Ausstellers steht einer klaren Freiheit des Eigentümers gegenüber: Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht verpflichtend.

Der Eigentümer entscheidet selbst, ob, wann und in welchem Umfang er Modernisierungsmaßnahmen durchführt. Eine allgemeine Sanierungspflicht für bewohnte Bestandsgebäude lässt sich aus Seite 4 nicht ableiten.

Wann die Empfehlungspflicht entfällt

Eine Ausnahme existiert nur, wenn die fachliche Beurteilung ergibt, dass keine kosteneffizienten Maßnahmen möglich sind — typisch bei Neubauten nach aktuellem GEG-Standard oder bereits umfassend sanierten Gebäuden.

Der Aussteller muss dies jedoch ausdrücklich auf Seite 4 vermerken. Das bloße Weglassen der Seite ist nicht zulässig: Ein unvollständiger Ausweis ohne Seite 4 kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 108 GEG).

Wann Hausbesitzer überhaupt einen Energieausweis brauchen

Die Ausweispflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz gilt nicht dauerhaft, sondern anlassbezogen: beim Verkauf sowie bei der Vermietung oder Verpachtung.

Käufer und Mieter haben dann einen Anspruch darauf: Das Dokument muss ihnen spätestens zur Besichtigung vorliegen. Wer die eigene Immobilie ausschließlich selbst bewohnt, braucht keinen gültigen Ausweis.

Energieausweise sind zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig; ein abgelaufenes Exemplar gilt rechtlich als nicht vorhanden.

Künftig kommen zwei Anlässe hinzu: die Verlängerung eines bestehenden Mietvertrags und größere Sanierungen — alle Anlässe und Fristen im Detail: Energieausweis-Pflicht 2026 →.

Erst aus einem solchen Anlass heraus landen die Empfehlungen auf Seite 4 überhaupt auf dem Tisch — häufig genau dann, wenn ohnehin über eine Modernisierung nachgedacht wird.

Wer darf Energieausweise ausstellen? (§ 88 GEG)

Die Ausstellungsberechtigung ist an klar umrissene Qualifikationen gebunden.

Berechtigt sind: Energieeffizienz-Experten, Bauingenieure, Physiker und verwandte Berufsgruppen mit Zusatzqualifikation, Handwerksmeister mit entsprechender Fortbildung, staatlich anerkannte Techniker oder Personen mit bestandener BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung.

Die Energieeffizienz-Expertenliste der dena ist die zuverlässigste Anlaufstelle.

Von der Empfehlung zur Förderung: Förderprogramme des Bundes (BEG, BAFA, KfW)

Die Empfehlungen auf Seite 4 sind der Startpunkt. Der Weg zur konkreten Förderung führt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) — das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung.

  • BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) — 15 % Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung. Förderfähige Kosten: 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) pro Wohneinheit; der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten greift seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Teil oberhalb von 30.000 €
  • KfW-Heizungsförderung (Programm 458) — Bis zu 70 % Zuschuss für Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme — Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus bis 40 %
  • KfW-Effizienzhaus (Programm 261) — Zinsgünstige Kredite bis 150.000 € je Wohneinheit mit Tilgungszuschüssen von 5 % (EH 55 EE) bzw. 10 % (EH 40 EE) für Komplettsanierungen. Zusätzliche Boni für Worst Performing Buildings (+10 %) und serielle Sanierung (+15 %), zusammen gedeckelt auf 20 Prozentpunkte
  • Steuerliche Absetzung (§ 35c EStG) — 20 % der Sanierungskosten über 3 Jahre absetzbar, maximal 40.000 € Steuerermäßigung — nicht kombinierbar mit BEG-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme

Wie die Förderung beim Heizungstausch funktioniert

Die KfW vergibt seit 2024 Direktzuschüsse für den Heizungstausch mit einer innovativen Bonusstruktur:

  • Grundförderung: 30 % für alle förderfähigen klimafreundlichen Heizungen
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionsfähige Öl-/Kohle- oder alte Gasheizung (≥ 20 Jahre) austauschen — er sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028
  • Einkommensbonus: gestaffelt nach zu versteuerndem Jahreseinkommen — 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €
  • Maximal kumuliert: 70 % auf förderfähige Kosten von 28.000 € = bis zu 19.600 € Zuschuss; nur die niedrigste Einkommensgruppe erreicht 80 % und damit 22.400 €

Zwei Bausteine sind seit dem 21. Juli 2026 ersatzlos gestrichen: der Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasseheizungen.

Der Kostendeckel sinkt zusätzlich halbjährlich um 750 €. Maßgeblich ist immer der Stand am Tag der Antragstellung — verbindlich wird er erst mit der Zusage der KfW.

Wer bei Erbschaft gleichzeitig Sanierungspflichten zu beachten hat, findet alle Details in unserem Magazin: Energieausweis bei Erbschaft →

Für alle Förderprogramme gilt: Der Antrag muss vor Baubeginn und vor Auftragserteilung gestellt werden.

Für BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Komplettsanierungen ist ein in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Energieberater zwingend erforderlich. Unterstützung bei der Antragstellung bietet unser Förderservice →

Der iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung durch den individuellen Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) hebt die Beratung auf ein anderes Niveau als die kurzen Hinweise auf Seite 4.

Während dort lediglich einzelne Stichpunkte Platz finden, liefert der Fahrplan ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept mit konkreten Maßnahmenpaketen, Kostenschätzungen, Fördermittelübersicht und einer sinnvollen Reihenfolge für die schrittweise Umsetzung.

+5 % iSFP-Bonus

auf den Kostenteil über 30.000 €

60.000 € Förderfähige Kosten pro WE

statt 30.000 € — bis 6.000 € Mehrvorteil pro Wohneinheit

Was der iSFP-Bonus konkret bringt

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Effekt: Bei einer Fassadendämmung für 50.000 € erhält der Eigentümer ohne iSFP nur 4.500 € Zuschuss (15 % von 30.000 € Deckelung).

Mit iSFP steigt der Zuschuss auf 8.500 € — 15 % auf die vollen 50.000 € plus 5 Prozentpunkte auf die 20.000 € oberhalb der Schwelle. Das ist ein Mehrvorteil von 4.000 €.

Bei einer umfassenden Hüllensanierung für 60.000 € liegt die Differenz bei 6.000 € pro Wohneinheit (10.500 € statt 4.500 €).

Bei einem Mehrfamilienhaus summiert sich der Vorteil über die Wohneinheiten — allerdings mit fallenden Deckeln: Ab der zweiten Wohneinheit halbieren sich die förderfähigen Höchstkosten, ab der siebten sinken sie noch einmal.

Unterhalb von 30.000 € förderfähigen Kosten bringt der iSFP seit Juli 2026 keinen Förderaufschlag mehr. Als Planungsinstrument bleibt er trotzdem sinnvoll — er ordnet die Reihenfolge der Maßnahmen.

Der iSFP-Bonus gilt für alle BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung — nicht jedoch für den Heizungstausch über KfW 458, der sein eigenes Bonussystem hat.

Was Ihre Maßnahme an Zuschuss bringt

Das Rechenbeispiel oben passt selten exakt auf das eigene Haus. Tragen Sie deshalb Ihre Maßnahme und die geschätzten Kosten ein — der Rechner wendet die Sätze und Deckelungen an, die für genau diese Maßnahme gelten, und zeigt, was der iSFP daran ändert.

Zuschuss schätzen

Förder-Rechner

Wie viel Zuschuss bekommen Sie für Ihre Sanierungsmaßnahme?

Unverbindliche Orientierung nach BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) und KfW-Programm 458, Stand der Richtlinien vom 21. Juli 2026. Maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

Tipp: Energieberatung mit iSFP beauftragen

Erstellen darf ihn nur ein in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Energieberater. Die Kosten liegen bei 1.600–2.100 € für ein Einfamilienhaus.

Das BAFA fördert die Erstellung mit 50 % des Beratungshonorars — maximal 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern und 850 € bei Mehrfamilienhäusern. Der Eigenanteil liegt damit typischerweise bei 650–1.450 €.

Das zahlt sich aus: Bereits bei der ersten umgesetzten Maßnahme übersteigt der iSFP-Mehrvorteil die Beratungskosten um ein Vielfaches. Wer ohnehin sanieren will, sollte den Fahrplan als ersten Schritt einplanen.

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Energieausweis 2026: Was das GModG an den Modernisierungsempfehlungen ändert

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) war bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht zu überführen.

Deutschland tut dies über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet am 28. Juli 2026. Der Energieausweis-Teil greift gestaffelt und voraussichtlich zum 1. Januar 2027; bis dahin gelten dafür die Vorgaben des GEG unverändert weiter.

Für Seite 4 ist eine Änderung besonders relevant: Die Sanierungsempfehlungen werden ausdrücklich als Pflichtangabe im Ausweis geführt — zusammen mit den CO₂-Emissionen und der Aufschlüsselung der Primärenergie.

Ergänzend ist ein Renovierungspass vorgesehen. Die Skala A+ bis H bleibt für Wohngebäude erhalten; die EU-Skala A bis G ist zunächst nur für Nichtwohngebäude vorgesehen.

Für Eigentümer heißt das: An der Freiwilligkeit der Umsetzung ändert sich nichts, die Empfehlungen gewinnen aber an Gewicht. Alle neuen Regeln, Fristen und Vorlagepflichten im Detail: Energieausweis-Pflicht 2026 →

Checkliste: So nutzen Hausbesitzer die Sanierungsempfehlungen richtig

Von der Seite 4 bis zum bewilligten Förderbescheid sind es sieben Schritte — in dieser Reihenfolge, denn zwei davon sind fristgebunden und lassen sich nachträglich nicht mehr nachholen.

  • Seite 4 prüfen: Empfohlene Maßnahmen im Ausweis identifizieren und Einsparpotenziale notieren
  • Zustand des Gebäudes einschätzen: Baujahr, bisherige Sanierungen, Heizungsalter und Energieverbrauch der Immobilie zusammenstellen
  • Energieberatung beauftragen: Über die dena-Expertenliste oder die Verbraucherzentrale einen qualifizierten Berater finden
  • iSFP erstellen lassen: BAFA-Antrag für geförderte Energieberatung stellen (bis 50 % Zuschuss)
  • Reihenfolge festlegen: Erst Gebäudehülle (Dach, Fassade, Kellerdecke), dann Fenster, dann Heizung
  • Förderanträge VOR Baubeginn stellen: BAFA- oder KfW-Antrag muss vor Auftragserteilung bewilligt sein
  • Umsetzung durch Fachunternehmen: Nur qualifizierte Betriebe beauftragen — Voraussetzung für Förderung

Für die ersten beiden Schritte finden Sie hier die passenden Anlaufstellen:

Werkzeuge für die nächsten Schritte

Häufige Fragen zu Sanierungsempfehlungen im Energieausweis

Nein. Die Empfehlungen auf Seite 4 sind eine Orientierungshilfe, keine Umsetzungspflicht.

Der Aussteller ist verpflichtet, sie zu erstellen (§ 84 GEG) — der Eigentümer entscheidet aber frei, ob er sie umsetzt; eine Sanierungspflicht für selbstgenutzte Bestandsgebäude folgt daraus nicht, und daran ändert auch das Gebäudemodernisierungsgesetz nichts.

Wer jedoch sanieren möchte, sollte die Empfehlungen als Ausgangspunkt für eine professionelle Energieberatung mit iSFP nutzen, um Fördervorteile zu sichern.

Ja, sowohl der Bedarfs- als auch der Verbrauchsausweis müssen Modernisierungsempfehlungen auf Seite 4 enthalten.

Einzige Ausnahme: Wenn keine kosteneffizienten Maßnahmen möglich sind (z. B. bei Neubauten), muss der Aussteller dies ausdrücklich vermerken. Ein Energieausweis ohne Seite 4 ist unvollständig und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Nicht direkt. Die Empfehlungen im Energieausweis sind kurz gefasste Hinweise, keine Förderantragsgrundlage. Für BAFA-Einzelmaßnahmen muss ein Energieberater eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen.

Für den vollen Fördervorteil einschließlich iSFP-Bonus empfiehlt sich eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan — dieser bildet die optimale Grundlage für alle Förderanträge.

Die Kosten hängen stark vom Gebäude und der Maßnahme ab.

Richtwerte für ein Einfamilienhaus: Fassadendämmung 18.000–30.000 €, Fenstertausch 7.000–15.000 €, Dachdämmung 5.000–30.000 €, Wärmepumpe 25.000–35.000 € (effektiv 7.000–10.000 € nach Förderung), Kellerdeckendämmung 1.500–5.000 €.

Durch Förderprogramme (BEG, KfW, BAFA) lassen sich die Eigenkosten deutlich senken.

Beide Ausweisvarianten sind rechtlich gleichwertig und müssen Modernisierungsempfehlungen enthalten.

Der Aussteller muss sich vor der Erstellung Bildaufnahmen des Gebäudes beschaffen oder eine Vor-Ort-Begehung durchführen (§ 84 Abs. 1 GEG).

Der Bedarfsausweis liefert jedoch in der Regel detailliertere bauteilbezogene Empfehlungen als der Verbrauchsausweis. Mehr dazu: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis →

Der Aussteller listet auf Seite 4 gebäudebezogene Modernisierungsmaßnahmen auf — an der Gebäudehülle (Fassade, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Fenster) und an der Anlagentechnik (Heizung, hydraulischer Abgleich, erneuerbare Energien).

Jede Empfehlung zur Modernisierung wird als Einzelmaßnahme oder als Teil einer Gesamtmodernisierung eingeordnet; freiwillig kann der Aussteller die geschätzte Amortisationszeit und die Kosten pro eingesparter kWh Endenergie ergänzen.

Die Klasse ergibt sich aus dem Endenergie-Kennwert in kWh/(m²·a) auf der Skala A+ bis H (Anlage 10 zu § 86 GEG).

Ein bereits ausgestelltes Dokument wird durch die Modernisierung nicht automatisch neu berechnet und auch nicht rückwirkend korrigiert.

Erst ein neu erstellter Ausweis bildet den verbesserten energetischen Zustand ab — nach einer umfassenden energetischen Sanierung lohnt eine Neuausstellung deshalb oft schon vor Ablauf der zehn Jahre.

Sie sind eine kostenlose Erstorientierung zur energetischen Qualität und zum Zustand des Gebäudes: Der Aussteller benennt gebäudebezogen, an welchen Stellen sich Gebäudehülle und Anlagentechnik kosteneffizient verbessern lassen.

Der Eigentümer hat damit ohne eigene Vorarbeit einen Ausgangspunkt für die Planung — mehr als kurz gefasste Hinweise sind die Empfehlungen aber nicht.

Die Ausstellung eines Energieausweises regelt § 88 GEG.

Berechtigt sind unter anderem Energieeffizienz-Experten, Bauingenieure und verwandte Berufsgruppen mit Zusatzqualifikation, Handwerksmeister mit entsprechender Fortbildung, staatlich anerkannte Techniker sowie Personen mit bestandener BAFA-Qualifikationsprüfung.

Die zuverlässigste Anlaufstelle für die Suche ist die Energieeffizienz-Expertenliste der dena.

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